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Jägerschaft Wolf zum Abschuss freigeben

Der Wolf sollte ins Jagdrecht aufgenommen werden. Diese Forderung wurde auf der Jahreshauptversammlung der Jägerschaft Zerbst laut.

Von Daniela Apel 04.04.2016, 01:01

Zerbst/Garitz l „Die Verbreitung des Wolfes verläuft rasant. Er ist inzwischen ein heimisches Tier“, konstatiert Ralf Müller auf der Jahreshauptversammlung Freitagabend in Garitz. Laut aktuellem Monitoringbericht konnten im Untersuchungszeitraum 2014/15 insgesamt 64 Wölfe nachgewiesen werden, die sich in Sachsen-Anhalt angesiedelt haben. „Als Jäger wissen wir, dass es tatsächlich mehr Tiere sind“, sagt der Vorsitzende der Jägerschaft Zerbst.

Schon allein aufgrund des Umstandes, dass sich Isegrim im Frühjahr fortpflanzt, sei inzwischen eine höhere Anzahl anzunehmen, meint Gerhard Paul. Der Vorsitzende der Jägerschaft Mittlere Elbe/Fläming engagiert sich im Wolfsmonitoring. Er schildert den anderen Weidgenossen seine Erfahrungen mit dem Raubtier, das seinen Ausführungen nach in Ostdeutschland nie ausgerottet gewesen ist. In der DDR durfte der Wolf sogar gejagt werden. „Das war erlaubt“, blickt er zurück.

Heute gilt der tierische Jäger als streng geschützt und darf nicht mehr geschossen werden. Gerhard Paul vertritt eine andere Meinung, die unter den Zerbster Jägern Zustimmung findet: „Der Wolf gehört ins Jagdrecht mit einer Jagdzeit“, fordert er. „Das ist der richtige Weg, sonst kriegen wir das Problem nicht in den Griff“, betont Gerhard Paul. Er erzählt von sich häufenden Wildtierrissen durch Wölfe, vor allem das Damwild sei betroffen. Selbst vitale und kapitale Hirsche würde der Wolf reißen.

„Die Strecken gehen zurück“, bestätigt Wilhelm Uschmann. „Wer gibt den Ausgleich dafür?“, spricht der Leiter des Forstbetriebes Anhalt die Jagdpachtminderung an. „Gerhard Paul hat gesagt, was uns Jäger bewegt, aber wir werden nicht wahrgenommen. Das ist das Problem“, erklärt er und betont: „Ohne Jagdzeit nützt uns der Wolf im Jagdrecht nicht. Das ist meine persönliche Meinung.“

„Wir müssen uns im Klaren darüber sein, welche Aufgabe für uns mit der Aufnahme des Wolfes im Jagdrecht verbunden ist“, gibt Wilko Florstedt zu bedenken. Zugleich fordert der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt die Anwesenden auf, einen Wolf zu melden, wenn er mit einer Wildkamera eingefangen wird. „Nur, wenn wir belastbare Zahlen haben, können wir auch argumentieren“, bemerkt er. Gerhard Paul äußert ebenfalls den Wunsch, dass jeder Jäger meldet, wenn er einen Wolf sieht oder Hinweise auf ihn entdeckt.

Er selbst berichtet von Wolfslosungen, die in Gärten in Serno gefunden wurden. Sichtungen von Meister Isegrim gab es außerdem in Klieken und Jeber-Bergfrieden, aber auch bei Neeken und Brambach, wie Gerhard Paul schildert. Anhand von Bildern erläutert er den Anwesenden, woran ein Wolfsriss zu erkennen ist und wie sich Wolfsfährten von den Spuren eines Hundes unterscheiden.

Dass immer wieder streunende Hunde angeführt werden, wenn irgendwo ein Schaf gerissen wurde, ärgert Jürgen Konratt. „Wir Jäger wissen, wo es mal zu Vorfällen mit freilaufenden Hunden kommt“, erklärt er. „Es hat Realismus und Ehrlichkeit ins Wolfsmonitoring einzuziehen“, fordert Konratt. „Sonst können wir irgendwann nicht mehr ernsthaft Jäger sein.“

Deutliche Kritik wird vor allem an Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks laut. Ralf Müller wirft ihr Untätigkeit vor. Eine Bejagung des Wolfes wäre laut EU-Recht möglich, Voraussetzung ein nationaler Managementplan, erklärt er mit Blick in andere Länder. In Schweden und Frankreich haben die Regierungen den Abschuss erlaubt beziehungsweise erleichtert. Um die Bestände zu dezimieren, darf eine gewisse Anzahl an Tieren getötet werden. „Vielleicht müssen erst Wölfe vorm Ministerium in Bonn stehen, bevor gehandelt wird“, bemerkt Ralf Müller.