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Jährlich 200 Mio. Euro Kindergeld für EU-Saisonarbeiter

12.05.2014, 10:52

Berlin - Deutschland bekommt die Kosten der Umsetzung europäischen Sozialrechts zu spüren.

Allein die Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland für ihre in der Heimat lebenden Kinder haben im Bundeshaushalt seit 2008 mit bisher insgesamt einer Milliarde Euro zu Buche geschlagen.

Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Franziska Brantner hervor, die am Montag der Nachrichtenagentur dpa vorlag und über die zuvor die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet hatte. Danach führt ein entsprechendes EuGH-Urteil seit 2012 zu Steuermindereinnahmen von jährlich 200 Millionen Euro.

Für die zurückliegenden Jahre von 2008 bis 2011 ergäben sich Mehrausgaben beim Kindergeld von insgesamt 400 Millionen Euro. Hintergrund sei, dass Kindergeld wie eine Steuererstattung für bis zu vier zurückliegende Jahre beantragt werden könne.

Kindergeldansprüche sind geltendes Recht. Das Geld steht den Saisonarbeitern zu. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2012 entscheiden, dass uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter aus einem EU-Staat auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. Dies müsse aber mit Kindergeldbezügen in der Heimat verrechnet werden.

Trotz der klaren Rechtslage will die CSU Saisonarbeitern aus EU-Ländern keine Kindergeldansprüche zubilligen. Generalsekretär Andreas Scheuer sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstag): "Der Kindergeldtransfer ins Ausland muss eine Ende haben." Die Bundesregierung müsse deshalb endlich handeln.

Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Das ist mehr als in vielen Nachbarländern. Das Kindergeld ist das aufwendigste familienpolitische Förderinstrument und kostete zuletzt 38,5 Milliarden Euro.

Einen Anspruch auf Kindergeld haben alle EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Die Kinder, für die Kindergeld geleistet wird, müssen selbst nicht in Deutschland leben. Es genügt ein Wohnsitz in einem anderen EU-Staat. Die Kinder müssen dann so behandelt werden, als würden sie im Inland leben.

Nach einem Bericht der Bundesregierung vom März ist die Zahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, aus den neueren EU-Staaten deutlich gestiegen. Für die "Altmitglieder" ergäben sich überwiegend Rückgänge. Zuwanderungen habe es zuletzt auch aus den Euro-Krisenländern gegeben.

Per Dezember 2013 sei - bei rund 14,4 Millionen Kindern insgesamt - für 24 736 bulgarische Kinder und für 35 719 rumänische Kinder Kindergeld gezahlt worden. Davon hätten 958 bulgarische und 3395 rumänische Kinder außerhalb Deutschlands gelebt. Unter anderem wurde dem Bericht zufolge für 144 058 polnische, für 122 488 italienische oder für 70 790 griechische Kinder Kindergeld gezahlt.

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass Kindergeld vielfach die einzige Leistung ist, "die nichterwerbstätige Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten können". Kommunen vermuteten, dass Kindergeld weitere Anreize für eine Zuwanderung nach Deutschland setze. Ende Juni soll der Bericht der Regierung zur Inanspruchnahme sozialer Sicherungssysteme durch EU-Bürger vorliegen.