Polizeiarbeit

12.08.2011, 04:28

Polizeiarbeit ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eine "eigene" Polizei, die auf ihrem Territorium tätig wird.

Im Alltag kommt es aber häufig vor, dass sich ein Beschuldigter in einem anderen Bundesland aufhält oder dort seinen Hauptwohnsitz hat. Deshalb bestimmen die Polizeigesetze der Länder, dass Beamte auch in einem anderen Bundesland tätig werden dürfen.

Jede örtliche Staatsanwaltschaft ist auch befugt, Durchsuchungsbeschlüsse in anderen Bundesländern zu erwirken. Grundlage ist, dass die Strafprozessordnung bundesweit gilt.(dapd)