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11:5 - Gemeinderat Möser erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

16.07.2013, 19:53

Möser (tra) l Das Bürgerbegehren zur Übertragung zweier Kindereinrichtungen an das Nürnberger Kinderzentrum Kunterbunt ist unzulässig. Diese Entscheidung traf am Dienstagabend nach emotionaler und teils heftiger Diskussion der Möseraner Gemeinderat. Die Ratsmehrheit folgte der Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht des Jerichower Landes.

Das Bürgerbegehren, das formell korrekt und mit ausreichender Unterschriftenzahl durchgeführt worden war, habe keine wichtige Gemeindeangelegenheit zum Inhalt. Elf Räte stimmten dafür, fünf lehnten es ab. Es gab eine Enthaltung. SPD-Rat Peter Hammer hatte zuvor versucht, den Räten die Konsequenzen einer Absage vor Augen zu führen. Er warnte davor, das Vertrauen in die Demokratie und das bürgerliche Engagement aufs Spiel zu setzen.

Die Initiatoren des Begehrens lassen bereits rechtliche Schritte prüfen. Zwei Möseraner Bürger hatten Ende April ein Bürgerbegehren initiiert, um einen Ratsbeschluss zur Kita-Vergabe an das Europäische Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft zu kassieren.