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Motiv weiter unklar: Anwalt des Geschädigten spricht von Rassismus, Gericht ist nicht davon überzeugt und schweigt Afrikaner geschlagen - Burger muss 1350 Euro zahlen

Von Anja Guse 10.01.2012, 05:21

Burg l Christian L. (25) aus Burg kann es nicht fassen. Er schüttelt den Kopf. Weil er den Afrikaner Patrick M. beleidigt und verletzt haben soll, muss er insgesamt 1350 Euro Strafe plus Verfahrens-kosten zahlen. Dies hat ein Richter gestern am Amtsgericht Burg entschieden. Damit wurde der junge Mann zum dritten Mal von einem Gericht verurteilt.

Der Richter sah es nach mehreren Zeugenaussagen als erwiesen an, dass Christian L. am 9. Juli 2011 an einer Tankstelle in Burg Patrick M. zuerst mit Worten wie "Neger" beleidigte und später mit Schlägen und Tritten unter anderem an die Stirn verletzte. Bis zum Schluss der Verhandlung stritt der Verteidiger dies vehement ab.

"Das war Rassismus", sagte Alain Mundt, Anwalt des Geschädigten. "Das liegt auf der Hand. Der Angeklagte hat offensichtlich etwas gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe. Und es hätte jeden anderen mit einer dunklen Hautfarbe treffen können."

"Das war Rassismus. Das liegt doch klar auf der Hand."

Doch von Rassismus wollte der Richter nicht sprechen. Vielmehr bleibt das Tatmotiv auch nach der Verhandlung offen. Und das, obwohl Mundt die Arbeit des Gerichts angeprangert hatte. "Das Thema Motivation gehört zur Aufklärung einer Tat. Das ist Aufgabe des Gerichts", sagte er.

Auch wolle der Geschädigte wissen, warum er angegriffen wurde. "Ich finde es betrüblich und nicht nachvollziehbar, dass Gericht und Staatsanwaltschaft keine Motivation zeigen, die Person des Angeklagten näher zu beleuchten", so Mundt.

Damit verwies der Anwalt auf die Vergangenheit von Christian L. Bereits 2004 wurde der Burger wegen Beihilfe zum Totschlag und gefährlicher Körperverletzung an einem Obdachlosen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. "Mit 17 Jahren war der Angeklagte an einem Totschlag beteiligt, der an Grausamkeit nicht zu überbieten ist", erklärte Mundt.

Diese Tat wurde bislang nicht als politisch motiviert eingestuft. Allerdings lässt Innenminister Holger Stahlknecht den Fall erneut auf die Motivation hin prüfen (Volksstimme berichtete ausführlicher am 4. Januar 2011). Zudem musste Christian L. 2008 insgesamt 600 Euro zahlen, weil er gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hatte.

"Christian L. ist kein Rassist. Soll er zum Beweis in die PDS eintreten?"

"Diese Urteile haben hier nichts zu suchen", erklärte Verteidiger Patrick Dreesen. Und wenn doch, dann müsse auch deutlich gesagt werden, dass auch der Totschlag nichts mit Rechtsradikalismus zu tun hatte. "Selbst die Polizei hat heute gesagt, dass mein Mandant kein Nazi ist", so Dreesen. "Was soll man denn noch machen, um dies zu beweisen? Soll er in die PDS eintreten?", fragte er höhnisch.

Bis zum Schluss beharrte der angeklagte Christian L. auf seine Version des Vorfalls an jenem Sonnabendnachmittag. Demnach habe er mit einem Freund an der Tankstelle das Auto gewaschen. Irgendwann sei Patrick M. mit dem Fahrrad vorbeigekommen und habe ihn als "Nazi" und "Rassist" beschimpft. Später habe Patrick M. den Angeklagten zu Boden gestoßen. Dies beteuerte der Freund des Angeklagten auch im Gericht.

Doch der Richter vertraute der Aussage von Patrick M. und der anderen Zeugen. "Es wäre völlig lebensfremd, wenn der Geschädigte die Auseinandersetzung begonnen hätte", begründet er und verurteilte Christian L. zu 90 Tagessätzen a 15 Euro. Eine Woche bleibt den Beteiligten Zeit, in Revision zu gehen.