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Polizeioberkommissar zu Gast beim Elternabend der Sekundarschule "Fritz Heicke" Gommern Beleidigen, bedrohen, nachstellen: Cybermobbing ist die Gefahr aus dem Netz

Von Marco Papritz 20.01.2012, 05:21

Wenn Drohungen und Beleidigungen im Internet ausgesprochen werden, spricht man von Cybermobbing. Zu diesem Thema sprach Polizeioberkommissar Thomas Kriebitzsch in der Sekundarschule in Gommern.

Gommern l Schon lange hat das Internet in den Kinderzimmern und unter den Jugendlichen Einzug gehalten. Zugang zum World Wide Web ermöglichen auch die Handys. Diese Form der Kommunikation, per E-Mail oder über soziale Netzwerke, wird immer häufiger missbraucht. Etwa um jemanden zu beleidigen, in Misskredit zu bringen oder Drohungen auszusprechen, ihn systematisch zu schikanieren, um ihn aus der sozialen Umgebung zu vertreiben. In diesen Fällen spricht man von Cybermobbing. Zu diesem Thema hat Schulsozialarbeiterin Janett Künzel am Mittwoch zu einem Elternabend in die Sekundarschule "Fritz Heicke" in Gommern eingeladen.

Thomas Kriebitzsch, Polizeioberkommissar des Polizeirevieres Jerichower Land, zuständig für Pressearbeit und Prävention, erläuterte den Anwesenden, dass Beleidigungen und Bedrohungen einen Strafbestand erfüllen, auch wenn sie über das Internet ausgesprochen werden, denn das Internet sei kein rechtsfreier Raum. "Das wird von vielen gern vergessen", so Kriebitzsch.

Man kann und soll den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet nicht verbieten, sondern aufklären. Etwa darüber, wo die Gefahren lauern. Beispielsweise bei unbedacht auf einem Profil eines sozialen Netzwerkes hochgeladenem Bildes, welches sich oder einen Freund in einer unvorteilhaften Pose zeigt. Oder ein Kommentar, der abgegeben wird und den Verfasser in ein schlechtes Licht stellt oder gar jemanden beleidigt. "Ich kann es nur wiederholen: Das Internet vergisst nie", verwies der Oberkommissar etwa darauf, dass solche Informationen, die man im Internet hinterlässt, den beruflichen Werdegang verbauen können. "Heutzutage informieren sich Arbeitgeber über das Internet über die Bewerber", so Kriebitzsch.

Zugenommen haben in der Vergangenheit die Fälle des Cybermobbings, die immer häufiger zur Anzeige gebracht werden. Etwa, wenn sich Kinder und Jugendliche im Internet in Gruppen zusammenschließen und gegen einen Mitschüler beleidigend mobil machen, so dass dieser ausgegrenzt wird. "Das Internet ist 24 Stunden zugänglich. Es besteht also rund um die Uhr die Möglichkeit des Cybermobbings", so Kriebitzsch. Cybermobbing zielt auf seelische Gewalt ab, die beispielsweise ausgeübt werden kann, wenn ein falsches Profil bei einem sozialen Netzwerk wie Schüler CC, SchülerVZ oder Facebook angelegt wird oder Nachrichten und Unwahrheiten, die seelische Gewalt ausüben, verbreitet werden. Die Methoden sind vielschichtig. So auch die Wirkung auf denjenigen, den das Mobbing betrifft. "Oft ist man in der Annahme, dass das Cybermobbing anonym ist. Dem ist aber nicht so", sagte Kriebitzsch. Jeder Computer habe eine IP-Adresse, über der sich der Rechner zurückverfolgen lasse. Opfer vom Internetmobbing können sich an die Polizei wenden, beispielsweise über das E-Revier, wo auf dem elektronischen Weg eine Anzeige erstattet werden kann.

www.polizei.sachsen-anhalt.de