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Verurteilung wegen Geldwäsche

27.02.2012, 04:29

Von Roswitha Franz

Burg/Genthin l Der Angeklagte kennt sich im Internet gut aus und weiß, dass sich auch Kriminelle im weltweiten Netz tummeln. Doch dass er im vergangenen Jahr mit Betrügern Geschäfte machte, will er nicht rechtzeitig erkannt haben.

Die Staatsanwaltschaft war dem damals Arbeit suchenden 28-Jährigen vor, zu einer Firma in Estland per E-Mail Kontakt aufgenommen und ohne Recherchen leichtfertig seine Kontonummer gemailt zu haben. Verlockende 20 Prozent Provision waren von der Firma mit angeblich deutscher Zweigstelle im Stellenangebot für eine Tätigkeit mit Schwerpunkt "Steueroptimierung" durch Abwicklung von Geldgeschäften über sein Konto versprochen worden. Am 12. Mai 2011 überwiesen die Betrüger erstmals 2700 Euro auf sein Konto - mit dem Hinweis per Mail, dass er von der ersten Überweisung nur fünf Prozent Provision erhalte, also 135 Euro. Für das restliche Geld kaufte er - wie aufgefordert - Gutscheine unter anderem in Tankstellen und Supermärkten und leitete die Codes an die Firma weiter. Dass die Betrüger danach die Gutscheine in Bargeld einlösten und allein in diesem Fall 2565 Euro ergaunerten, wusste der 28-Jährige zu dem Zeitpunkt nicht.

Das Ganze flog auf, als wenige Tage nach der ersten Überweisung eine junge Heilpraktikerin aus Gießen mit Hilfe der Bank am 16. Mai 2011 feststellte, dass von ihrem Konto 2700 Euro auf das Konto des Angeklagten überwiesen worden waren. Das Geld, das die Bank zurückerstattete, hatten die Betrüger zuvor vom Konto des Geschädigten "abgefischt". Mit dieser Masche tauchte der Name der Firma und ihrer Hintermänner nirgends auf. Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass ihn nur die hohe Provision stutzig machte. Auch sei ihm per Mail empfohlen worden, bei Nachfragen der Bank anzugeben, dass eine Bekannte das Geld überwiesen habe. "Über die Firma holte ich keine Informationen ein", so der 28-Jährige. Zur Tatzeit stand er wegen einer vor vier Jahren begangenen gefährlichen Körperverletzung noch unter Bewährung.

Das Amtsgericht Burg verurteilte den Angeklagten wegen Geldwäsche entsprechend seines Nettoeinkommens von 900 Euro zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 28 Euro - gleich 1400 Euro.

Er habe leichtfertig gehandelt, weil er nicht erkannte, dass das an ihn überwiesene Geld aus einer Straftat stammt. Schon nach der ersten Kontaktaufnahme per Mail hätte er über die Firma recherchieren können.