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Unfall im GÜZ Gericht spricht Soldaten frei

24.03.2015, 13:36

Gardelegen (tp) l Die beiden wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Bundeswehrsoldaten sind am Dienstag vor dem Amtsgericht Gardelegen freigesprochen worden. Ihnen war keine Mitverantwortlichkeit am Tod eines 28-jährigen bayerischen Oberfeldwebels im Mai 2013 im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) nachzuweisen.

Der Soldat, der sich auf einen Auslandseinsatz vorbereitete, war damals von einem Panzer überrollt worden und an den Verletzungen gestorben. Die beiden Angeklagten waren zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatten dagegen Widerspruch eingelegt.