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Verdacht Blitzer blockieren Behindertenparkplätze

Zwischen Ordnungsamt und Harzer Blitzergruppe herrscht Uneinigkeit: Parken die Fahrzeuge oder halten sie nur?

23.03.2015, 13:59

Halberstadt l Behindertenparkplätze gehören zu den Einrichtungen, die Benachteiligungen von behinderten Menschen ausgleichen sollen. Sie sind großzügiger als andere Parkplätze angelegt und liegen meist besonders nah am Zielort, etwa einem Hauseingang.

Vor der Halberstädter Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung gibt es einen solchen Parkplatz. In der Harzer Blitzergruppe, einer Plattform, auf der sich Autofahrer via Facebook vor Blitzern warnen, kursiert aktuell ein Foto, das zwei Blitzerautos zeigt, von denen eines auf dem Behindertenparkplatz vor dem Eingang zur Zulassungsbehörde steht.

Darüber, ob die Fahrzeuge, die zum privaten Blitzer-Dienstleister Vetro Verkehrs-elektronik gehören, auf der Fläche lediglich gehalten oder geparkt haben, herrscht nun zwischen Blitzergruppe und dem zuständigen Ordnungsamt der Kreisverwaltung Uneinigkeit.

Ein Zeuge berichtet, dass die Wagen dort standen, als er die Zulassungsstelle betreten habe. Beim Verlassen der Behörde nach 20 Minuten hätten die Blitzer dort noch immer gestanden. Der Aussage zufolge haben sie also nicht gehalten, sondern geparkt. Und das ist auf einem Behindertenparkplatz nur Inhabern entsprechender Ausweise gestattet.

Grundsätzlich erlaubt wären höchstens drei Minuten Standdauer, zudem darf der Fahrer das Auto nicht verlassen. Dann würde es sich lediglich um Halten handeln.

Auf Volksstimme-Nachfrage hieß es aus dem Ordnungsamt des Landkreises, dass mit den Fahrern der Blitzerfahrzeuge mittlerweile gesprochen und vereinbart worden sei, dass diese künftig an einem anderen Ort halten sollten. Laut Behörde hat der Fahrer dort nur während des Schichtwechsels auf einen Kollegen gewartet, also gehalten.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes verweisen auf das sogenannte "Jedermannsrecht", auf einem Behindertenparkplatz kurzzeitig zu halten. Auch am fragwürdigen Tag hätten die beiden Blitzerfahrzeuge ebenfalls nur gehalten - nicht jedoch geparkt.