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Luftwaffenamt reagiert auf Bürgerkritik aus Veltensmühle / Flughöhe der Transportmaschinen sei zulässig Transall der Bundeswehr brummt im Tiefflug über Wohngebiete

Von Jörg Endries 22.06.2012, 05:19

Halberstadt l Ein dumpfes Brummen am Himmel, das immer näher kommt. Ein Motorengeräusch, das für Angst sorgt. Kurze Zeit später rast eine Transportmaschine der Bundeswehr vom Typ Transall im Tieflug über den Schlosspark in Langenstein. Die Spaziergänger schauen dem Flugzeug ängstlich hinterher. "Hat der Pilot Probleme? Stürzt das Flugzeug ab?" Es ist nur ein Übungsflug der Bundeswehr. Einer von vielen in jüngster Vergangenheit, der die Bewohner einiger Orte in der Region um Halberstadt verängstigt. Zu ihnen gehört auch Peter Windhövel aus Veltensmühle.

"Am 12. Juni ist wieder eine große Transall zum Greifen nah über unser Haus im Wohngebiet Veltensmühle bei Halberstadt geflogen", berichtet der Anwohner. Auch er kann bestätigen, dass dies kein Einzelfall war. In jüngster Zeit habe er verstärkt diese Tiefflüge beobachten können. "Wenn die Transportmaschinen über uns hinwegbrausen, werden nicht nur die Anwohner verschreckt, sondern auch die Tierwelt, speziell die Störche, die in Veltensmühle derzeit ihren Nachwuchs aufziehen", kritisiert Peter Windhövel die Praxis der Tiefflüge. Dies teilte er auch dem zuständigen Luftwaffenamt in Köln mit.

Oberstleutnant Christian Reitemeier vom Luftwaffenamt der Bundeswehr antwortet: "Die Auswertung der Radardaten vom 12. Juni zeigt ein Transportflugzeug der Bundeswehr, welches im Rahmen des täglichen Routineausbildungsflugbetriebs um 14.32 Uhr südlich vom Ortsbereich Halberstadt vorbei geflogen ist. Das Luftfahrzeug befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Höhe von 632 Fuß (rund 195 Meter über Grund)." Nach den vorliegenden Unterlagen sei der Einsatz unter Beachtung der flugbetrieblichen Regelungen erfolgt. "Ich bedauere außerordentlich, dass Sie durch diesen Überflug erschreckt wurden", entschuldigt Reitemeier. Im Rahmen der Tiefflugausbildung erfolgte Einsätze seien Bestandteil des Standardausbildungsprogrammes der Flugzeugbesatzungen und böten keinen Anlass zur Sorge. Dennoch sei es durchaus nachvollziehbar, dass ein direkter Überflug durch ein Flugzeug dieser Größe ein nachhaltiges Erlebnis sei, das den Eindruck erwecken kann, die Flughöhe wäre unzulässig niedrig.

Über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei grundsätzlich überall militärischer Flugbetrieb zulässig. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Transportluftfahrzeuge über Grund betrage 1000 Fuß (rund 300 Meter über Grund). "Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf hierbei nach vorheriger Anmeldung in wenigen aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß (rund 150 Meter über Grund) unterschritten werden."