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Totes Fohlen: Halter vermutet Wolf als Übeltäter

15.06.2012, 03:16

Böckwitz/Kaiserwinkel (scm) l "Der Wolf ist hierzulande auf dem Vormarsch", weiß Kreisjägermeister Hans-Ulrich Brückner im Gespräch mit der Volksstimme zu berichten. Dies sei nicht erst seit den Fotografien eines Exemplars in den Hellbergen bekannt. Nun gibt es offenbar den nächsten Fall. So wurde zwischen dem Böckwitzer Drömling und der Gemarkung Kaiserwinkel, unmittelbar an der Landesgrenze, aber noch auf niedersächsischem Territorium, ein Fohlen gerissen und ein weiteres schwer verletzt.

Kreisjägermeister warnt vor Panikmache

Übeltäter, dessen ist sich der Halter der Pferde (Name ist der Redaktion bekannt) sicher, war ein Wolf. Mehrmals täglich schaut der ältere Herr bei seinen tierischen Lieblingen nach dem Rechten. Der Schock sitzt ihm noch in den Gliedern.

Hans-Ulrich Brückner ist davon noch nichts bekannt. Allerdings sei er weit davon entfernt, dieses Szenario ins Reich der Fabel zu verweisen. Erst vor kurzem, so erzählt er, soll im Landkreis Stendal ein Reh das Opfer eines Isegrimschen Angriffs geworden sein, wenngleich das noch nicht vollends sicher sei.

Wahrscheinlich, so spekuliert Hans-Ulrich Brückner, handelt es sich bei den Wölfen in der Altmark um jüngere, noch nicht geschlechtsreife Artgenossen, die noch kein Rudel gefunden haben.

Wölfe sind geschützt und dürfen nicht bejagt werden

Sollten sie Schaden anrichten, dann rät der Mehriner den Betroffenen dazu, sich auf jeden Fall an die Untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Kreis zu wenden. Dort gibt es einen extra geschulten Beauftragten, der den "Tatort" untersucht und anhand der Fährten und anderer Spuren mit großer Wahrscheinlichkeit attestieren kann, ob tatsächlich ein Wolf ein Tier gerissen hat oder nicht. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann besteht auch Anspruch auf Schadenersatz, betont Hans-Ulrich Brückner.

In diesem Zusammenhang warnt er vor allgemeiner Panikmache und weist auch die Jäger noch einmal darauf hin, dass Wölfe laut bundesdeutschem und europäischem Recht als streng geschützt gelten und insofern nicht erlegt werden dürfen.