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Landkreis sieht "bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit" des Vorhabens /Frederking erfreut Dämpfer für Mastanlage Schwarzholz

20.06.2015, 01:19

Schwarzholz (kop) l Der Landkreis Stendal hat in Bezug auf die in Schwarzholz geplante Hähnchenmastanlage eine "bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit" festgestellt. Eine entsprechende Stellungnahme habe das Haus gen Landesverwaltungsamt Halle/Saale verlassen, informiert Angela Vogel als Sprecherin des Landkreises. Das Verfahren sei sehr komplex. Dem Landesverwaltungsamt obliegt die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung der Mastanlage.

Dorothea Frederking (Bündnis 90/Die Grünen) ist ob dieser Nachricht erfreut. Das Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt setzt sich gegen die Mastanlage ein und steht dazu im Briefwechsel mit dem Landesverwaltungsamt. Von dort erhielt sie die Informationen über den derzeitigen Verfahrensstand. Im Brief des Hallenser Amtes an Frederking heißt es zur näheren Erläuterung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit: "Die begründet der Landkreis mit der nicht gesicherten Erschließung und der Beeinträchtigung öffentlicher Belange. Insbesondere stehe dem Vorhaben die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan `Umspannwerk Schwarzholz` entgegen, die natürliche Eigenart der Landschaft werde durch den Neubau beeinträchtigt und das Vorhaben führe zur Zersiedlung des Außenbereiches." Die obere Bauaufsichtsbehörde werde nun prüfen, heißt es weiter im Brief des Landesverwaltungsamtes, "ob die vom Landkreis zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit getroffenen Aussagen hinreichend für eine abschließende Entscheidung über den Antrag sind". Es ist also noch nichts entschieden.

Rechtsanwalt verweist auf älteres Votum aus Halle

Das sieht Helmar Hentschke genauso. Er vertritt die Inno Agrar GmbH - die Antragstellerin der Mastanlage - rechtlich. Der Anwalt betont, dass das Landesverwaltungsamt der Einschätzung des Landkreises nicht gefolgt sei, dass diese Prüfung noch ausstehe. Und dass das Landesverwaltungsamt vor zwei Jahren bereits ein entgegengesetztes bauplanungsrechtliches Votum abgegeben hatte. Nach der Änderung der Gesetzeslage musste aber der Landkreis dazu gefragt werden.

"So funktioniert moderne Landwirtschaft nicht"

Die Inno Agrar GmbH hatte im August 2011 beim Landesverwaltungsamt einen Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage im Ortsteil Schwarzholz eingereicht. Sie sieht 460000 Tiere vor.

Die Gemeinde hatte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Auch heute steht Bürgermeister Dirk Kautz der Mastanlage kritisch gegenüber. "Es soll alles immer billiger werden, so kann moderne Landwirtschaft nicht funktionieren", äußerte er sich gestern. Die Anlage würde darüberhinaus zu dicht an Schwarzholz geplant sein, die Fläche sollte eher als "Energiefläche" genutzt werden. Zum Beispiel könnten darauf Photovoltaikanlagen errichtet werden. Die Inno Agrar GmbH sei für die Gemeinde undurchsichtig. "Wer da genau der Investor ist, wissen wir nicht", sagt Kautz.

Neben der Gemeinde steht auch die Bürgerinitiative "Pro Region" der Mastanlage kritisch gegenüber. Der Sprecher Olaf Schmidt begrüßt die Beurteilung des Landkreises sehr. "Damit wird die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Gemeinde Hohenberg-Krusemark zum geplanten Bauvorhaben und die jahrelange Position der Bürgerinitiative durch den Landkreis gestützt und bestätigt", so Schmidt.

Das weitere Vorgehen im Genehmigungsverfahren ist nun vom Ergebnis der Prüfung durch die obere Bauaufsichtsbehörde abhängig. Wie es aus dem Landesverwaltungsamt heißt, nimmt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unter den anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine herausragende Stellung ein: "Erweist sich danach ein Vorhaben als unzulässig, bedarf es einer Prüfung der weiteren imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel nicht mehr."