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Ob es eine teilweise Neuwahl oder eine komplette Wiederholung gibt, hängt von Klagen ab Stichwahl: Alles ist möglich

Von Arno Zähringer 16.05.2015, 03:25

Wird am 16. August die Briefwahl und die Wahl in Pretzier wiederholt? Sicher ist noch gar nichts, denn eine Klage gegen die Entscheidung des Salzwedeler Stadtrats könnte das Verfahren komplizieren - aber auch den Weg für komplette Neuwahlen frei machen.

Salzwedel l Am Mittwoch, 6. Mai, hat der Stadtrat Teile der Bürgermeister-Stichwahl vom 8. März für ungültig erklärt. Das bedeutet, dass aufgrund dieser Entscheidung in Pretzier und Briefwähler erneut über die neue Bürgermeisterin abstimmen können. Bekanntlich hatte Sabine Blümel (Salzwedel Land) mit drei Stimmen Vorsprung das Rennen gegenüber Amtsinhaberin Sabine Danicke (parteilos) gewonnen. Doch dieses Ergebnis ist nun Makulatur. Sofern alles ohne Probleme abläuft, sollen die rund 2500 Einwohner erneut ihr Votum abgeben.

Gemeindewahlleiter Matthias Holz hatte bereits am Freitag, 10. Mai, den vier Einspruchsführern die Entscheidung des Stadtrats mitgeteilt. Damit begann eine einmonatige Frist, in der Klage gegen den Beschluss eingereicht werden kann.

Wer darf klagen?

Berechtigt dazu sind die Einsprecher. Allerdings wird allgemein davon ausgegangen, dass keiner von ihnen ein Interesse hat, das Votum des Stadtrats zu beanstanden. Schließlich ist das Ziel einer Teilwiederholung der Wahl erreicht worden. Bleiben also noch der Gemeindewahlleiter selbst, die Kommunalaufsicht als übergeordnete Behörde und selbstverständlich die beiden Kandidatinnen - Sabine Blümel und Sabine Danicke. Bislang ist nach Informationen der Volksstimme noch keine Klage eingereicht worden. Bleibt es dabei, dann legt die Kommunalaufsicht nach Ablauf der Frist einen Wahltag fest. Der dafür letzte Termin ist der 16. August.

Was passiert,

wenn geklagt wird?

Im Falle einer Klage wird der Wahltermin 16. August nicht mehr zu halten sein. Das bedeutet: "Kann - mangels Bestandskraft - die Wiederholungswahl erst sechs Monate nach der Hauptwahl erfolgen (22. Februar, Anmerkung der Redaktion), ist eine teilweise Wiederholungswahl nicht möglich. In diesem Fall hat sich die Wiederholungswahl auf das gesamte Wahlgebiet zu erstrecken.

"Inwieweit nur die Stichwahl oder die gesamte Bürgermeisterwahl zu wiederholen ist, bedarf zunächst noch einer vertieften rechtlichen Prüfung der zuständigen Wahlorgane." So lautet die offizielle Auskunft von Stefan Brodtrück, seines Zeichens stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums für Inneres und Sport in Magdeburg.

Die Wahl ohne Pretzier

und die Briefwähler

Ein Rechenbeispiel. Wie wäre die Wahl ohne die Ergebnisse aus Pretzier und der Briefwahl ausgegangen? Bis kurz vor Ende der Auszählung am 8. März hatte Sabine Blümel einen großen Vorsprung. Erst durch die Briefwahl ist es richtig eng geworden.

Sabine Danicke konnte bis auf drei Stimmen aufholen. Blümel 3952, Danicke 3949. Zieht man nun von beiden Bewerberinnen die Pretzierer Stimmen und die Briefwahl ab, so entsteht folgendes Ergebnis: Sabine Blümel minus 192 (Pretzier) und abzüglich 658 Briefwahl (Briefwahlbezirk 1=352, Briefwahlbezirk 2=306), das sind 3102 Wählerstimmen. Bei Sabine Danicke sieht es so aus: 3949 minus 127 (Pretzier) und abzüglich 813 (Briefwahlbezirk 1=426, Briefwahlbezirk 2=387). Gesamt: 3009. Damit beträgt Blümels Vorsprung 93 Stimmen.

In Pretzier hatten lediglich 320 von 928 Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht (ohne Briefwahl). Folglich besteht mit Blick auf die Wahlbeteiligung, die bei der Stichwahl insgesamt nur bei 38,5 Prozent lag, noch durchaus Luft nach oben. Allerdings könnte auch der Gegeneffekt eintreten, dass die Wählerinnen und Wähler der Wahl überdrüssig werden.

Wer darf wählen?

Wenn am 16. August gewählt wird, dann sind nicht nur diejenigen aufgerufen, ihr Votum abzugeben, die das bereits bei der Stichwahl getan haben. Wahlberechtigt sind, die am Tag der Hauptwahl am 22. Februar im Wählerverzeichnis eingetragen waren. Das bedeutet auch, dass keine weiteren Wähler hinzukommen werden.