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Innenminister Holger Stahlknecht nimmt Sonnabend symbolischen Akt in Lödderitz und Breitenhagen vor Endlich: Spatenstich für die Gerätehäuser

Von Thomas Linßner 24.02.2015, 02:26

Am Sonnabend wird Innenminister Holger Stahlknecht die ersten Spatenstiche für Ersatzneubauten der flutgeschädigten Feuerwehrgerätehäuser in Breitenhagen und Lödderitz vornehmen. Die Bauinvestitionen betragen rund 851000 und 671000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für den Abriss.

Breitenhagen/Lödderitz l Es war im vergangenen Sommer zumindest in Breitenhagen eine "schwierige Geburt", als der Spatenstich vom Innenministerium angekündigt, dann abgeblasen, dann doch bestätigt und wieder abgesagt wurde. Damals fehlten noch Zuarbeiten der Stadt Barby, was dem Ministerium irgendwie entgangen war. Dem Landesverwaltungsamt jedoch nicht.

Doch jetzt steht die Ampel auf grün.

Laut Landesverwaltungsamt wurden 1413 Fluthilfebescheide seit Beginn der Antragsbearbeitung versandt. Damit konnten allein in den vergangenen vier Wochen fast 150 weitere Vorgänge abgeschlossen werden. Wozu auch die flutgeschädigten Feuerwehrgerätehäuser in Breitenhagen und Lödderitz zählen.

Zum Stichtag 15. Januar sind 1277 Anträge beschieden worden. Mit insgesamt 1413 Bescheiden sind Bau- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen, Neuanschaffungen im Wert von rund 260 Millionen Euro verbunden. 2292 Fluthilfe-Anträge reichten die Kommunen beim Landesverwaltungsamt ein.

Arbeitsvolumen wird deutlich angehoben

"Noch im Dezember 2014 gingen zahlreiche Anträge der Kommunen ein, darunter sehr komplexe Vorhaben, die sich auch im Antragsvolumen deutlich abheben. Je umfangreicher die Anträge desto anspruchsvoller die Prüfung. Diese Projekte werden in der Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen", erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes.

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie - und das ist das umfangreichste Gebiet - die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern unter anderem auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie (Solidaritätsfonds der Europäischen Union), über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, wie beispielsweise Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke.

Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 179 der eingegangenen 190 Anträge abschließend bearbeitet werden. Bei den Kulturdenkmalen und kulturelle Einrichtungen sind 35 der 86 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt, teilt das Landesverwaltungsamt mit.

Die Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese mussten beim Landesverwaltungsamt eingereicht und auf Plausibilität geprüft werden. "Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiter zum Jahreswechsel 2013/14 mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten", so Thomas Pleye.