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  7. Umschuldung verringert Kreditbelastung des Verbandes um acht Millionen Euro

Jährliche Einsparungen von 357 000 Euro möglich / Schmutzwassergebühr bald niedriger? Umschuldung verringert Kreditbelastung des Verbandes um acht Millionen Euro

Von René Kiel 14.01.2014, 02:19

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 28. Mai 2013 zu den Niederschlagswassergebühren das Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" (AZV) hat womöglich auch Auswirkungen auf die Schmutzwassergebühren.

Staßfurt l Das teilte Andreas Beyer, der Geschäftsführer des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) "Bode-Wipper", der den AZV in Abwicklung seit 2011 verwaltet, in der jüngsten Stadtratssitzung in seinem Jahresbericht mit.

Den Richterspruch, der die Niederschlagswassergebühren des AZV für die Jahre 2007 bis 2010 als zu hoch angesehen hatte, hatte der Verband bereits zum Anlass genommen, um die Gebühren für die Regenwasserbeseitigung von 2007 bis 2010 neu zu kalkulieren. Zurzeit erfolge das für die Zeiträume von 2011 bis 2013 und für 2014 bis 2016, sagte Beyer und fügte hinzu: "Im Bereich der Grundgebühren erfolgte keine Änderung. Und im Bereich der Beiträge beziehungsweise Hausanschlusskosten werden die Einheitssätze für Trinkwasseranschlüsse neu kalkuliert."

"Es könnte sein, dass die 3,93 Euro geringfügig nach unten gehen."

Die Belastungen, die die Bürger für die Dienstleistungen des Verbandes bezahlen müssen, bleiben weiterhin unterschiedlich. Im sogenannten Abrechnungsgebiet I werden für die Abwasserentsorgung, die Grundgebühr nicht mitgerechnet, 1,78 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser fällig, im Abrechnungsgebiet II, dem Bereich des ehemaligen AZV, sind es derzeit 3,93 Euro. Hinzu kommt dort noch eine Niederschlagswassergebühr von 1,89 Euro je Quadratmeter Einleitfläche. "Es könnte sein, dass die 3,93 Euro geringfügig nach unten gehen", deutete der Verbands-Geschäftsführer an.

Das Trinkwasser ist im gesamten Verbandsgebiet mit einem Bruttopreis von 1,41 Euro je Kubikmeter ohne Grundgebühr relativ preiswert.

Positiv auf die Gebührenentwicklung im AZV-Bereich dürfte sich auch die Umschuldung einer Forderung von 27,901 Millionen Euro netto auswirken, für die der WAZV laut Vertrag mit dem privaten Betreiber der Anlagen des AZV, WTEB, haftet. Dem Verband ist es gelungen, den bisherigen Zinssatz von 3,93 Prozent, der zum 31. Dezember des vergangenen Jahres ausgelaufen war, ab dem 1. Januar dieses Jahres durch 2,65 Prozent zu ersetzen.

"Wir haben der Bank den Zuschlag am 16. September erteilt und den besten Zinssatz für die Bürger bekommen. Dadurch sind Einsparungen in Höhe von 357 000 Euro pro Jahr netto möglich. Darüber hinaus konnte neben einer Sondertilgung auch die jährliche Tilgungsleistung erhöht werden, so dass mit Ablauf der erneuten Zinsbindung im Jahr 2023 der Schuldenstand um zirka acht Millionen Euro einschließlich der Sondertilgung, der erhöhten Tilgung und der Zinsersparnis auf dann 12,552 Millionen Euro mehr verringert werden konnte, als bisher geplant. Das wird den Bürgern hoffentlich im Portemonnaie zugute kommen", sagte der Verbands-Geschäftsführer nicht ohne Stolz.

Seinen Worten zufolge habe der jahrelang hochverschuldete Abwasserzweckverband "Bodeniederung" im Jahr 2011 erstmals seit seinem Bestehen ein positives Jahresergebnis vorweisen können.

Stadtratschef Dr. Walter Blauwitz (Linke) dankte dem Geschäftsführer und seinen Mitarbeitern für die guten Ergebnisse und rief Beyer zu: "Mach Sie so weiter! Wir trinken gern ihr Wasser!"

Vom FDP-Fraktionschef Johann Hauser auf das vom Verband in Auftrag gegebene Niederschlagswasserkataster für den AZV-Bereich angesprochen, stellte der Geschäftsführer klar, dass dieses Gutachten zur Neuberechnung der Niederschlagswassergebühren notwendig gewesen sei. "Die Flächen, auf denen die Bürger eine Versickerung vornehmen können, mussten aus der Kalkulation raus", sagte er.

Athenslebens Ortsbürgermeister Jürgen Kinzel (Linke) merkte an, dass die Studie des Ingenieurbüros IVW aus dem Jahr 2009 damals weniger Ortsteile ausgewiesen habe, in denen keine Versickerung erfolgen dürfe.

Die IVW-Arbeit sei nicht komplett gewesen, sagte Beyer, dementierte aber, dass der Wunsch nach Mehreinnahmen die Ursache für die Überarbeitung gewesen sei.

"Es gibt keinen Anschluss- und Benutzungszwang."

In diesem Zusammenhang stellte er klar, dass die Grundstücke, die auf den jeweiligen Ortskarten im nicht versickerungsfähigen Bereich liegen, nicht automatisch zwangsweise an die Regenentwässerung des Verbandes angeschossen werden. "Es gibt keinen Anschluss- und Benutzungszwang. Ob die Grundstücksbesitzer das Regenwasser auffangen dürfen, ist am Ende eine Einzelfallentscheidung", betonte Beyer. Mit der mehrere hundert Mitglieder zählenden Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" habe man sich in dieser Angelegenheit auf eine Zusammenarbeit verständigt, teilte der Geschäftsführer den Stadträten mit.