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In der Egelner Mulde treffen die Pläne des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" auf mächtigen Widerstand Rat will gegen Gebühren-Nacherhebung Sturm laufen

15.08.2014, 01:16

Egeln (nme) l Die Nachricht, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" (WAZV) bei den Hausanschlussgebühren nachkassieren will (Die Volksstimme berichtete), schlug in den davon betroffenen Gemeinden der Egelner Mulde ein wie eine Bombe. Das hat die Verbandsgemeinderatssitzung am Mittwochabend deutlich gemacht. "Es gibt kein anderes Thema, was die Leute im Moment mehr beschäftigt", sagte Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr. Er sprach sich dafür aus, gegen die angekündigte Nacherhebung auf die Barrikaden zu gehen. "Wir müssen dies mit aller Macht verhindern." Anderenfalls, so befürchtet der Chef der Verbandsgemeinde, würde die Nachforderung als Fass ohne Boden enden. Stöhr sprach von einem "Flächenbrand ... irgendwo muss Schluss sein", fand er deutliche Worte. In der zurückliegenden Woche hatte der WAZV eine Nacherhebung von Hausanschlussbeiträgen für über 6500 Grundstücke angekündigt. Dort sollen 11,4 Millionen Euro eingenommen werden, hieß es. Verbandsgeschäftsführer Andreas Beyer hatte den Bürgermeistern der Mitgliedsorte des Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" (AZV) erklärt, dass er zu diesem Schritt gezwungen sei. Er berief sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 11. April des vergangenen Jahres. Danach sei die erste wirksame Abgabensatzung des Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" erst am 7. Januar 2013 in Kraft getreten. Alle anderen davor seien mängelbehaftet gewesen, so eine Begründung für die Nacherhebung.

Wenn das derzeit in Überarbeitung befindliche Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes in der vorliegenden Fassung komme, könne sich der Verband nicht gegen eine Nacherhebung sträuben, so Beyer. Das betreffe nicht nur die Grundstücke, für die bislang noch gar kein Herstellungsbeitrag bezahlt oder für die der Beitrag nach einem Gerichtsprozess zurückgezahlt werden musste. Herangezogen werden sollen auch die Flächen, die größer sind als die bisherige Kappungsgrenze von 723 Quadratmeter. Dafür sollen die Eigentümer nunmehr bis zur Höhe der neuen Kappungsgrenze von 1241 Quadratmeter den vollen Beitragssatz bezahlen. Das würde Hausbesitzer, Gewerbetreibende und Kommunen schwer treffen, weiß Stöhr. Er hält es für "einen Wahnsinn", dass der Verband beispielsweise alte bestandskräftige Bescheide nach 19 Jahren noch einmal anfassen will. Seine Bürgermeister stehen hinter ihm. "Wir sind uns in unseren Reihen einig, dass Bürger, die 1995 schon einmal gezahlt haben, jetzt in Ruhe gelassen werden", sagte er.