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Stadtrat: Anschlussbeitrag an den AZV Bodeniederung nur, wer bislang verschont geblieben ist Zur Kasse bitte, wer noch nicht hat

Von Rene Kiel 22.09.2014, 01:15

Der Staßfurter Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung gegen eine generelle Nachkassierung von Beiträgen auf dem Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Bodeniederung" ausgesprochen. Es sollen nur die Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden, die noch nie bezahlen mussten.

Staßfurt l Mit diesem Beschluss unterstützte der Stadtrat am Donnerstag die Position des Hecklinger Stadtrates sowie des Verbandsgemeinderates Egelner Mulde, die zuvor ihren Vertretern in der Verbandsversammlung ein gleichlautendes Votum für die Abstimmung vorgegeben hatten. Letztere soll am heutigen Montagnachmittag erfolgen. Da beraten die Vertreter des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) "Bode-Wipper" Staßfurt, der 2011 die Verwaltung des AZV übernommen hatte, über die Nachkassierung.

"Die Beitragsveranlagung war in der Bodeniederung ,unter aller Sau`."

Dort soll beschlossen werden, dass WAZV-Geschäftsführer Andreas Beyer von der Auflage der Kommunalaufsicht abweicht, auch die Grundstücke noch einmal zu veranlagen, die größer sind als die damalige Kappungsgrenze von 723 Quadratmeter. Die neue liegt bei 1240 Quadratmeter.

In der Ratssitzung, wo Beyer zu diesem Vorhaben Stellung nahm, sagte er: "Die Beitragsveranlagung war in der Bode-niederung ,unter aller Sau`."

360 Eigentümer "davon gekommen": 2,8 Millionen Euro

In rund 360 Fällen seien die Grundstücksbesitzer ohne Zahlung davon gekommen. Dabei handele es sich um ein Volumen von 2,8 Millionen Euro. Sie seien entweder "durchgerutscht" oder die Eigentümer hätten entsprechende Verfahren vor dem Verwaltungs- oder dem Oberverwaltungsgericht gewonnen, erläuterte Beyer. Das betreffe auch Unternehmen in Hecklingen und Egeln. "Jetzt sind sie dran", sagte der Geschäftsführer. Und bei den Firmen, die in den vergangenen Jahren herangezogen wurden, habe der AZV eine Kappungsgrenze von 987 Quadratmeter angewandt, die es laut Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht hätte geben dürfen, so Beyer. Das hat zu enormen Ausfällen geführt.

Insgesamt 6580 Fälle: 11,1 Millionen Euro

Die Kommunalaufsicht verspricht sich von der Nachkassierung bei allen in Frage kommenden rund 6580 Fällen Mehreinnahmen in Höhe von 11,1 Millionen Euro.

Noch offen ist der Ausgang eines Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Das Ergebnis soll in der 43. Kalenderwoche vorliegen, sagte Beyer. Damit soll die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg geprüft werden, dass der AZV erst seit 2013 über eine rechtsgültige Abgabensatzung verfügt hat. Dieses Urteil und die Neufassung des KAG in der jetzigen Form machen das Nachfassen erst möglich.

Die Kommunalaufsicht habe ihn bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschlussempfehlung der Kommunen gesetzwidrig sei und angekündigt, diesen Beschluss in ihrem Sinne zu ersetzen. Deshalb müsse er dagegen Widerspruch einlegen, sagte Beyer.

Verbandsversammlung, heute, 16.30 Uhr, Am Schütz 2 in Staßfurt.