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Einführung der Biotonne Salzlandkreis entscheidet, wie Bioabfälle entsorgt werden

13.12.2014, 01:14

Staßfurt/Bernburg (fro) l Auf die Fragen von Peter Rosner aus Staßfurt (Salzland-Kurier, "Leute heute", 10. Dezember) wie der Salzlandkreis die EU-Verordnung zur Biotonne flächendeckend durchsetzen will, hat der Leiter des Kreiswirtschaftsbetriebs Ralf Felgenträger geantwortet.

Warum muss der Landkreis die EU-Verordnung untersetzen? "Durch die gesetzliche Regelung in § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz wird zwar die getrennte Sammlung ab spätestens 1. Januar 2015 vorgeschrieben, nicht aber die Art und Weise der getrennten Sammlung", erklärt der Betriebsleiter.

Dazu bedürfe es satzungsrechtlicher Regelungen, welche nur der Kreistag beschließen kann.

Wie ist/war das mit der kostenlosen Grüngutentsorgung? Ralf Felgenträger: "Was die kostenlose Grüngutentsorgung betrifft, so bedarf es einer Verdeutlichung des Begriffes. Bisher war es so, das Bioabfälle alle die Abfälle waren, welche kompostierbar waren. Kompostierbar sind in der Regel alle pflanzlichen Abfälle. Mit der neuen gesetzlichen Regelung sind Bioabfälle nicht nur pflanzliche Abfälle, sondern auch tierische Abfälle, welche entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennt zu sammeln sind.

Daraus ergibt sich, dass nicht alle Bioabfälle entsprechend der Definition des neuen Rechts, kompostierbar sind und ein Teil übrig bleibt, welcher dann getrennt zu sammeln ist. Und kostenlos war die Grüngutabfuhr schon jetzt nicht, da die zweimalige Abfuhr und die Anlieferung bis ein Kubikmeter an den Wertstoffhöfen Bestandteil der Abfallentsorgungsgebühr war."

Wie will der Landkreis die Kompostierung überprüfen? Das stehe noch nicht fest, werde sich aber je nach personellen Möglichkeiten ergeben, lässt Ralf Felgenträger dazuwissen.

Warum zahlen die Kunden das Porto für die Antwortkarten? "Nicht alle Haushalte, sondern nur die Haushalte, welche noch nicht an die getrennte Sammlung angeschlossen sind, wurden angeschrieben. Und aufgefordert, die Antwortkarte an den Kreiswirtschaftsbetrieb zu schicken, sind nur diejenigen Haushalte, die selbst kompostieren wollen", macht der Betriebsleiter nochmal deutlich.

Es sei ja auch nicht so, dass die Biotonnentour noch nicht existiere, sondern in den Regionen ist ein sehr unterschiedlicher Abschlussgrad zu verzeichnen.

Der Betriebsleiter verweist nochmals darauf, dass sich für Haushalte, welche schon die Biotonne nutzen, die Entsorgungsgebühren (Restabfall und Bioabfall im Saldo) um 3,08 Euro/Einwohner verringern, sollte der Kreistag der Satzungsänderung zustimmen. "Wer die Biotonne erst ab 2015 nutzt, für den bedeutet das eine Mehrbelastung von 4,26 Euro/Einwohner und Jahr, was bei einer 14-tägigen Entsorgung 17 Cent je Biotour und Einwohner entspricht."