1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Abwasserverband klagt gegen Landesverwaltungsamt

Wegen Nichtgenehmigung der vor einem Jahr beschlossenen Satzung für die Aufwandsentschädigungen Abwasserverband klagt gegen Landesverwaltungsamt

Von René Kiel 01.08.2012, 05:20

Staßfurt l Der Streit zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Abwasserzweckverband (AZV) "Bode- niederung" in Abwicklung spitzt sich zu. Jetzt muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Die Hallenser Behörde legt sich, was die Genehmigung der im vergangenen Jahr neugefassten Aufwandsentschädigungssatzung des Verbandes anbelangt, quer. Nach mehr als einjähriger Prüfung hat sie das Dokument nun offiziell beanstandet und zurückgewiesen.

Das begründeten die Beamten damit, dass sich der Verband in Abwicklung befindet und dessen Vertreter demzufolge nicht die gleichen Sätze zum Ausgleich ihrer Auslagen fordern können wie in einem normalen Verband.

Letzteren stehen laut einem Runderlass des Innenministeriums für den Vorsitzenden der Verbandsversammlung eine monatliche Pauschale von 128 Euro und für die Mitglieder in Höhe von 64 Euro zu.

Genau diese Beträge reklamierten die Verbandsvertreter der "Bodeniederung", die schon seit einem Jahr kein Geld mehr bekommen haben, im vergangenen Jahr in der neu beschlossenen Satzung auch für sich.

"Wenn das, was vom Landesverwaltungsamt kommt, alles so richtig wäre, hätte ich damit kein Problem. Es gibt in unserem Verband noch einiges zu erledigen, so dass die Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist", sagte der Vorsitzende der Verbandsversammlung, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Michael Stöhr, der Volksstimme.

In diesem Zusammenhang verwies er auf die von der Kommunalaufsicht angeordnete Nacherhebung von Hausanschlussbeiträgen von 4000 bis 5000 Grundstücksbesitzern, auf das Schiedsverfahren mit dem privaten Betreiber der Abwasseranlagen, der WTE Betriebsgesellschaft mbH Gaensefurth, sowie auf die von der Verbandsversammlung beschlossene Rückzahlung der zu viel eingenommenen Niederschlagswassergebühren an die Kunden in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro. Darüber hinaus müssten pro Jahr vier bis sechs Sitzungen vorbereitet und durchgeführt werden.

Wie Stöhr sagte, billigt die Hallenser Behörde dem AZV "Bodeniederung" lediglich ein Sitzungsgeld zu. Dieses kann laut Runderlass des Innenministeriums zwischen 13 und 25 Euro je Beratung betragen.

Das nimmt die Verbandsversammlung nicht hin. "Wir haben in unserer jüngsten Sitzung beschlossen, gegen die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes gerichtlich vorzugehen", sagte Stöhr. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg sei für den Zweckverband und seine Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Diese werde die Rechtschutzversicherung übernehmen, teilte Stöhr mit.