1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Es muss sich niemand hinsetzen und seine Klage selbst schreiben

Service der Rechtsantragstelle des Stendaler Arbeitsgerichts Es muss sich niemand hinsetzen und seine Klage selbst schreiben

Von Reinhard Opitz 11.02.2010, 04:52

1600 Individualklagen wurden im vergangenen Jahr beim Stendaler Arbeitsgericht eingereicht, ein Drittel davon über die Rechtsantragstelle der Behörde in der Industriestraße. Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet, ist neuerdings nicht mehr der Mittwoch, sondern der Dienstag langer Tag mit zusätzlicher Öffnungszeit von 13 bis 17 Uhr.

Stendal. Mein Chef hat mir gekündigt, und ich will mich dagegen zur Wehr setzen. Der Arbeitgeber zahlt mir den Lohn nicht, der mir zusteht. Die Abmahnung, die ich gefangen habe, ist aus meiner Sicht unrechtmäßig.

Für solche Streitfälle gibt es das Arbeitsgericht. Dort kann jeder klagen – entweder persönlich oder über einen Anwalt. " Keiner muss sich hinsetzen und seine Klageschrift selbst schreiben. Dafür steht die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos zur Verfügung ", sagt Rechtspfleger Silvio Gentsch, der dieses Servicebüro des Gerichts zusammen mit Sibylle Hertel betreut. Dort werden Klagen formuliert, notwendige Unterlagen kopiert und Informationen vermittelt, etwa über Kündigungsund Klagefristen oder die Kosten des Verfahrens.

" Aber wir geben nur allgemeine Informationen über Gesetzesinhalte ", schränkt Gentsch ein. " Keine Rechtsberatung, keine Beratung über den konkreten Fall. Das gebietet unsere Neutralität. "

Das Arbeitsgericht unterscheidet zwischen Individualund Beschlussverfahren. ErsteresindAuseinandersetzungen zwischen Arbeitsgebern und Arbeitnehmern – im vergangenen Jahr rund 1600 am Stendaler Arbeitsgericht. Die zweite Kategorie schließt Verfahren zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern ein. Davon laufen jährlich 20 bis 30 im Haus an der Industriestraße.

Jedes Verfahren beginnt mit einem Gütetermin. " Der wird drei bis vier Wochen nach Klageerhebung angesetzt, bei begründeten Eilverfahren auch innerhalb eines Tages ", sagt Gerichtsdirektorin Elisabeth Quick. Zu einem solchen Eilverfahren kann es kommen, wenn ein Arbeitnehmer eine Urlaubsreise gebucht hat, sein Chef ihm aber kurz davor den Urlaub streicht, weil zum Beispiel Kollegen erkrankt sind.

Der Gütetermin ist für Elisabeth Quick der wichtigste : " Wir versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Schließlich ist ein Arbeitsverhältnis ein bisschen so wie eine Ehe. Man sieht sich dauernd, ist häufig per Du miteinander, gerade in den kleinen Betrieben in der Altmark. " Doch nicht immer klappt das. Dann steht der Kammertermin, die eigentliche Verhandlung an.

Das Stendaler Arbeitsgericht, 1991 provisorisch im Verwaltungsgebäude des ehemaligen VEB Geologische Erkundungen etabliert, steht vor dem Umzug aufs Albrecht-der-Bär-Gelände. Im Herbst dieses Jahres, hofft Elisabeth Quick, wird es soweit sein.