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Betrüger vergibt sich alle Chancen

03.04.2012, 03:18

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Die Berufungskammer am Landgericht Stendal hat am Donnerstag eine im September vorigen Jahres verfügte vorläufige Verfahrenseinstellung wegen Internetbetruges in Abwesenheit des Angeklagten aufgehoben. Somit muss der 21 Jahre alte Stendaler 800 Euro Geldstrafe bezahlen, weil er im Internetauktionshaus Ebay nie besessene Goldmünzen angeboten und dafür fast 4000 Euro von einem gutgläubigen Kaufwilligen kassiert hat.

Der in Thüringen wohnende Geschädigte hatte die angebotenen acht 100-Euro-Goldmünzen wohl bezahlt, aber nie bekommen. Die vom Amtsgericht Stendal im Mai 2011 deshalb verhängte Geldstrafe hatte der 21-Jährige im September erfolgreich per Berufung beim Landgericht angefochten. Gemäß Einstellungsauflage sollte der Angeklagte nunmehr nur noch 250 Euro an den Goldmünzenkäufer als Schadensersatz zahlen. Außerdem verblieb ihm aus einem anderen Urteil des Amtsgerichtes Stendal vom Februar 2011 - dabei ging es um fünf 100-Euro-Goldmünzen im Wert von 2000 Euro - noch eine 500-Euro-Geldstrafe.

Der Angeklagte hatte im September vor Gericht angegeben, dass ein Kumpel mittels seines Girokontos, seiner EC-Karte und seines Personalausweises den per Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bewehrten Betrug zu seinen Lasten begangen hätte. Entlasten konnte der Kumpel den Angeklagten damals allerdings nicht, weil er nicht als Zeuge vor Gericht erschienen war.

Nun wäre das Verfahren gemäß vorläufiger Einstellungsverfügung auf Dauer erledigt gewesen, wenn der Angeklagte seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wäre. Das tat er aber nicht. Eine Chance hätte er dennoch gehabt, wenn er am Donnerstag zur Verhandlung vor dem Landgericht erschienen wäre. Doch nur sein Verteidiger Harald Kreitlow war gekommen. Von seinem Mandanten hätte er schon längere Zeit nichts gehört, ließ dieser verlauten. Und so verkündete Richter Rüge als Urteil: "Der gesetzlichen Folge entsprechend, ist die Berufung zu verwerfen." Somit muss der Angeklagte die vom Amtsgericht verhängte 800-Euro-Geldstrafe zahlen und dem Goldmünzenkäufer den Schaden ersetzen. Außerdem muss er sämtliche Prozesskosten übernehmen. Und weil er im September zu spät und mit Restalkohol (0,73 Promille) zur Verhandlung gekommen war, wartet auch noch eine Ordnungsstrafe über 400 Euro auf die Bezahlung.