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Beschlossen: Bürgermeister soll Untersuchungen über wirtschaftlich günstigtes Modell einleiten Tagesstätten-Neubau über ÖPP-Verfahren?

Von Klaus Dalichow 30.03.2012, 03:15

Ist das Kita-Gebäude in Ebendorf noch sanierbar oder ist ein Kita-Neubau unausweichlich? Diese Untersuchung soll ein fachkundige Firma anstellen. Der Hauptausschuss in Barleben folgt damit einem Vorschlag der Verwaltung.

Ebendorf l In nichtöffentlicher Sitzung behandelte der Ortschaftsrat Ebendorf einen von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf für einen Grundsatzbeschluss. Gegenstand der Drucksache war der Verkauf des Kita-Grundstückes in der Ebendorfer Krugstraße. Dem Beschlussentwurf zufolge sollte Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff vom Gemeinderat beauftragt werden, mit der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (Saleg) einen Kaufvertrag über das Grundstück und den ehemaligen Gutspark sowie einen Mietvertrag über die weitere Nutzung beider Flächen auszuhandeln. Der Ortschaftsrat lehnte den Verkauf mehrheitlich ab. Das Gremium folgte einem Antrag aus den eigenen Reihen, wonach der Bürgermeister die Planung für einen Kita-Neubaus veranlassen sollte. Dieser Antrag ist aber aus mehreren Gründen für das Gemeindeoberhaupt nicht bindend.

Immer mehr Tatsache erscheint, dass das vorhandene Kita-Gebäude (vormaliges Herrenhaus) auf Dauer nicht gegen aufsteigendes Grundwasser geschützt werden kann. Folglich kann ein wiederkehrendes Auftreten gesundheitsgefährdender Schimmelsporen nicht ausgeschlossen werden. Bevor Investitionen und Mittel für Instandsetzungen oberhalb einer vom Gemeinderat festgesetzten Wertgrenze beschlossen und im Haushaltsplan ausgewiesen werden, soll durch den Vergleich mehrerer in Betracht kommender Möglichkeiten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Die allgemeinen Grundsätze der Haushaltsverordnung gelten auch in den Fällen, in denen die Gemeinde nicht selbst investiert, sondern nach dem sogenannten Investorenmodell eine Immobilie durch einen privaten Investor errichten lässt und diese dann längerfristig anmietet (ÖPP-Verfahren). "Im vorliegenden Fall ist zunächst die Notwendigkeit eines Neubaus überhaupt nachzuweisen", ist der Bürgermeister der Ansicht. Auch wenn für viele die Notwendigkeit des Neubaus einer Kita in Ebendorf offensichtlich sei, bedürfe es doch fach- und sachkundiger Nachweise, so Franz-Ulrich Keindorff. Diese Nachweise sollten unverzüglich beigebracht werden, zumal für den sich an das Kita-Gebäude anschließenden ehemaligen Gutspark Baurecht nach dem entsprechenden Gesetzbuch noch nicht besteht. Der Hauptausschuss beauftragte aus diesem Grunde den Bürgermeister, ein erfahrenes Unternehmen auszuwählen und von diesem die anstehenden Untersuchungen durchführen zu lassen. Sollte im Ergebnis ein ÖPP-Verfahren (Öffentlich-private Partnerschaft) empfohlen werden, so ist dieses einzuleiten. Alternativ wäre auch die Durchführung einer Eigeninvestition der Kommune denkbar.

Um die baurechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte zu schaffen, hat die Fraktion der Freien Wähler in der Sitzung des Hauptausschusses am 22. März beantragt, für den ehemaligen Gutspark der Ortschaft Ebendorf einen Bebauungsplan aufzustellen. "Parallel dazu sollte der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Einheitsgemeinde neu aufgestellt werden", so Fraktionsvorsitzender Edgar Appenrodt.