Zugeständnisse bei Dünnbesiedlung Schülerzahlen: Minimum wird nicht geändert
Es bleibt bei einer Mindestschülerzahl zur Bildung von ersten Klassen von 13 Schülern. Dies bekräftigte das Kultusministerium, nachdem zum Wochenbeginn in den Medien von einer "neuen Richtlinie" die Rede war.
Zerbst l Das Thema ist brisant, die Stimmung aufgeheizt: Müssen Grundschulen schließen, weil das Kultusministerium Mindestschülerzahlen vorschreibt, die im dünn besiedelten Zerbster Raum nicht zu erreichen sind? Seit Mai 2013 gilt eine Richtlinie, der zufolge regulär 15 Kinder pro Grundschulklasse Minimum sind. Dies war auch laut früherer Richtlinie so. Für dünn besiedelte Regionen galten und gelten Ausnahmen. Und die ändern sich gerade von früher 10 auf künftig 13 Kinder mindestens.
Gegen diese Verordnung hat sich eine Bürgerinitiative formiert, aus Stadträten und Kreistagen hagelt es Protest gen Magdeburg. Das Ministerium stellt sich aktuell dem Dialog, will schlichten und erklären. Mitten hinein dann in dieser Woche die Meldung, im Ministerium werde an einer weiteren, womöglich noch schärferen Verordnung geschrieben. Dies wurde am Mittwoch heftig dementiert. "Lediglich bei den Ausnahmeregelungen gibt es moderate Anpassungen", bekräftigt Ministeriumssprecher Martin Hanusch. Waren es nach der alten Verordnung von 2008 zur Schulentwicklungsplanung zehn Schüler, die mindestens zur Bildung einer ersten Klasse benötigt wurden - und zu einer Mindestgröße der Grundschule im dünn besiedelten Raum von 40 Schülern führte-, werden es künftig 13 Schüler sein.
"Das ist der bekannte Stand, der uns nicht befrieden kann, der aber auch nichts Neues ist", sagte der Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann. Er gehe davon aus, dass zumindest die 13 als Mindestschülerzahl bestehen bleibt. "Alles andere wäre ja völlig unverständlich." Und er baut auf eine Zusage des Kultusministers, besondere Umstände gesondert zu bewerten. "Was ist, wenn die Schule insgesamt 52 Schüler hat, aber in der ersten Klasse weniger als 13 Schüler sind? Und was ist mit der Bewertung von Fahrtzeiten? Es ist ein Unterschied, ob ich eine Grundschule in Halle betrachte oder die von Steutz oder Walternienburg. Ich habe die Zusage, dass diese Konstellationen von der oberen Schulbehörde gesondert betrachtet und bewertet werden." Dies bestätigt der Ministeriumssprecher: "Ausnahmen bleiben möglich! Insbesondere dann, wenn die Schule bestandsfähig ist und insgesamt über die erforderliche Mindestschülerzahl verfügt."
Vom Bereich der Sonderschulen für Lernbehinderte kann man das jedoch nicht sagen. Auch hier gelten Mindestschülerzahlen - 90 über alle Klassenstufen müssen es sein. Diese Anzahl erreicht von den vier L-Schulen in Anhalt-Bitterfeld nur die Köthener. Am 21. Januar wird der Bildungs- und Sportausschuss des Kreistages die Schulentwicklungsplanung des Kreises beraten. Darin ist vorgesehen, die Wolfener mit der Bitterfelder L-Schule in Bitterfeld zusammenzulegen, weil Außenstellen in ein und derselben Stadt nicht gebildet werden dürfen. Ein anderes Bild in Güterglück: Diese Schule hat viel zu wenig Schüler. Der Schulstandort als solcher soll jedoch erhalten bleiben. Bereits im September 2013 war verwaltungsintern zwischen Landkreis, Landesverwaltung und Ministerium die Bildung einer Außenstelle der Köthener Schule am Standort Güterglück favorisiert worden. Dies wird nun in der Schulentwicklungsplanung zur Diskussion im Kreistag vorgeschlagen.