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Früherer Sportlehrer beschreibt die Umstände 1974: Kein Telefon, kein Rettungsdienst, also spontan an Kraftfahrer gewandt Heutzutage ist Transport eines Unfallopfers nicht zu verlangen

Von Thomas Drechsel 24.04.2014, 01:20

Zerbst l Hans Güth, Deutsch- und Sportlehrer im Ruhestand, hatte jüngst ein zweifaches déjà-vu. Vor 40 Jahren war während seines Unterrichtes ein Schüler verletzt worden. Ein Autofahrer weigerte sich, den Verletzten zum Krankenhaus zu fahren. Die Sache wurde über die Volksstimme bekannt, der Kraftfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt.

Vor wenigen Tagen griff die Redaktion diese Geschehnisse im täglichen "Vor 40 Jahren" auf. Ist das auch heute noch unterlassene Hilfeleistung?, wurde recherchiert und am Ostersonnabend war dazu ein Beitrag zu lesen.

Daraufhin meldete sich nun Hans Güth selbst. Er schreibt: "Angeregt durch den Artikel ,Zwei Fälle unterlassener Hilfeleistung...` vom Ostersonnabend in der Volksstimme, möchte ich ein paar Gedanken zum heute aktuellen Thema über das Leben in der DDR formulieren.

Ich bin der im Artikel genannte Sportlehrer und kann mich noch genau an die Umstände des Jahres 1973 erinnern. Der Unfall passierte beim Sportunterricht der Jungen einer 8. Klasse.

Schüler der damaligen Zeit wissen, dass in dieser Klassenstufe der Sprung über den Kasten lang eingeführt und geübt wurde. Dieser Sprung erfordert etwas Mut und unbedingtes Einhalten der Stütztechnik vorn am Kasten. (Man springt immer von hinten nach vorn.) Wenn man nicht weit genug vorn stützt oder versucht, den Kasten auf den Händen laufend zu überwinden, kann es vorkommen, dass der Springer sich auf den eigenen Arm setzt. Das führt zum Bruch und ist auch mittels bester Sicherheitsstellung nicht zu verhindern. Die Sprünge über den Kasten lang oder über das Pferd lang gehörten dennoch zu den Lieblingsübungen des Turnens bei den meisten Jungen.

Der Bericht über den Sport-unfall macht einige Dinge sichtbar, die heute kaum noch vorstellbar sind. Der Sportunterricht der damaligen 2. Oberschule wurde getrennt nach Jungen und Mädchen in den Wintermonaten einmal in der Sportbaracke auf der Rohrteichwiese oder in der Turnhalle Güterglücker Straße abgehalten. Letztere war rund 400 Meter von der Schule am Plan entfernt. In der Turnhalle war kein Telefon, über das ein Notruf hätte abgesetzt werden können.

Es war damals noch üblich, als Ersthelfer den Bruch zu schienen, um den Verletzten in das Krankenhaus bringen zu können. Da in der näheren Umgebung kein Telefon zu erreichen war, stellten sich die Schüler auf die Straße, um einen Autofahrer um Hilfe zwecks Transport zu bitten.

Die Enttäuschung der Jungen über die Verweigerung dieser Hilfe war so groß, dass sie sich das Kennzeichen merkten und mich baten, die Sache öffentlich zu machen. Deshalb wandte mich an die ,Volksstimme`.

Da diese Zeitung damals das Organ der Bezirksleitung der SED war, wurden eingereichte Berichte als Eingaben behandelt. War von vornherein keine positive Einflussnahme auf die Bevölkerung möglich, wurden die Artikel gar nicht erst veröffentlicht. Im beschriebenen Fall kam es zur Anzeige für den Fahrer. Ich selbst wurde nach etwa einem halben Jahr über das Urteil informiert, ohne den Namen des Verurteilten zu erfahren.

Heute gehöre ich der DLRG an und besitze die Lehrbefähigung für Erste Hilfe. In den Kursen wird auf den Paragraphen 323c des StGB hingewiesen, der die Hilfspflicht jeden Bürgers beinhaltet. Heute ist man nicht verpflichtet, mit dem eigenen Fahrzeug Verletzte zu transportieren. Versicherungstechnisch kann das sogar zu Komplikationen kommen. Es wird sogar davon abgeraten.

Heute, im Zeitalter der Handys, ist man aber verpflichtet, Hilfe zu rufen, den Notruf 112 abzusetzen (er ist kostenlos) und gegebenenfalls Maßnahmen der Hilfe einzuleiten.

Im Falle eines Armbruchs wird nicht mehr geschient, der Verunfallte würde in Schonhaltung, sitzend oder besser liegend, dem Rettungsdienst übergeben werden."