Regionalbereichsbeamter Holger Sticherling gibt Hinweise für mehr Sicherheit auf zwei Rädern Zahl der Radunfälle in Zerbst steigt
In Zerbst sind in diesem Jahr schon so viele Radfahrer verunglückt wie in 2013. Holger Sticherling, Regionalbereichsbeamter der Polizei, macht auf die Gefahren aufmerksam.
Zerbst l Eigentlich, so findet Polizeihauptmeister Holger Sticherling, sollten Erwachsene von den Kindern lernen. Zumindest, wenn es um das Fahrradfahren geht. "Die Kinder lernen nämlich in den Schulen, wie sie sich auf dem Rad zu verhalten haben. Sie erwerben einen richtigen kleinen Führerschein. Ohne den dürfen sie übrigens nicht an Fahrradausflügen der Schule teilnehmen", berichtet der Regionalbereichsbeamte. Dazu zählt neben dem Wissen um Verkehrsregeln auch, dass die Kinder immer zur Fahrbahn abgewandten Seite auf- und absteigen. "Erwachsene steigen von links auf und ab, direkt in den Verkehr hinein. Die Kinder können es zu beiden Seiten." Das Anzeigen der Abbiegerichtung sei zwar gut bekannt, "aber beim Anhalten die Hand zu heben, um dem nachfolgenden Verkehr zu signalisieren, dass gleich etwas passiert, macht kaum einer."
Ein Fahrradhelm sei zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, aber auch dabei seien die Kinder den Erwachsenen voraus. "Ohne Helm bekommen sie ihre Urkunde nicht." Er rate jedem Radfahrer, einen Helm zu tragen. Viele Statistiken beweisen, dass Kopfverletzungen zu den besonders häufigen und schwerwiegenden Verletzungen bei Radunfällen zählen. "Und bei Unfällen fragen die Versicherungen sofort danach, ob ein Helm getragen wurde", weiß der Polizist.
33 Mal habe es in Zerbst und den zugehörigen Ortschaften in diesem Jahr Unfälle mit Radfahrern gegeben, berichtet Polizeiobermeister Bernd Seule, ebenfalls vom Zerbster Revierkommissariat (siehe Kasten). Radfahrer sollten besonders darauf achten, dass sie gesehen werden, erläutert Sticherling. Dazu gehöre in jedem Fall eine Beleuchtung am Rad. "Seit diesem Jahr sind batteriebetriebene Leuchten zugelassen", informiert Sticherling. Er rät, diese nicht an der Sattelstütze anzubringen, damit sie nicht von einer langen Jacke verdeckt werden können. "Lieber etwas tiefer am Rahmen", sagt der Polizist. Außerdem dürfen nur Kinder bis zehn Jahren auf dem Fußgängerweg fahren, Kinder bis acht müssen sogar. "Für alle anderen ist es verboten", betont er. Zehn Euro ist die Höhe des Verwarngeldes in diesem Falle. Das ist auch deswegen wichtig, weil es insbesondere beim Wechsel in den Straßenverkehr hinein zu Unfällen komme. Autofahrer rechnen nicht damit, dass von Fußwegen Radfahrer kommen, sagt er.
Beispielhaft nennt er die Kreuzung der Fußgängerzone Alte Brücke in die Breite. "Auf der Alten Brücke dürfen Radfahrer fahren, sie dürfen aber nicht über den Fußgängerüberweg über die Breite fahren, sondern müssen das Rad schieben. Außerdem dürfen sie auf der anderen Seite nicht fahren, da es ein reiner Fußweg ist. Richtig wäre, auf Höhe des Fußgängerüberweges abzusteigen, in den Verkehr einzuordnen und dann weiterzufahren."
Er verstehe, dass viele Radfahrer aus Sicherheitsgründen den Fußweg vorziehen, damit sie weit von den Autos weg seien. "An kniffligen Stellen, wie beispielsweise der Käsperstraße, wo parkende Autos zu zusätzlicher Enge führen, sollten Unsichere ihr Rad über den Fußweg schieben", bietet er eine Lösung an. Denn das Befahren eines Fußweges sei selbst Ursache für Gefahrensituationen.
Auf der Alten Brücke sollten Radler daher auch mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Denn auch für sie gelte die Pflicht, ihr Fahrzeug jederzeit stoppen zu können. Übrigens gelten auch Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer:
"Fährt jemand mit mehr als Tempo 30 durch die Geschwindigkeitskontrolle an der Wolfsbrücke, wird er angehalten - ob mit dem Auto oder dem Rad", klärt Holger Sticherling auf.