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Kreistagsauschuss für Landwirtschaft und Umwelt informiert sich zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen Zerbster Region nicht betroffen, Köthen vor Anbaustopp schon

26.04.2010, 04:50

Zerbst // Köthen ( am / mz / uli ). In der Zerbster Region sind laut Standortregister der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in den letzten Jahren keine Flächen gemeldet worden, auf denen gentechnisch veränderte Organismen ( GVO ) angebaut wurden. In Deutschland und Frankreich ruht der Anbau seit dem vergangenen Jahr.

Zum Anbau und zur Verwendung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen ließ sich der Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt des Kreistages informieren. " Wir haben uns dazu einen unabhängigen Fachmann eingeladen ", stellte Ausschussvorsitzender Kees de Vries den Gast Dr. Gerhard Hartmann von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vor, dort zuständig für Sortenprüfung und regionale Feldversuche.

Mit den Anbaustopp haben beide Länder die nach EU-Recht erteilte Zulassung ausgesetzt und bauen derzeit auch keinen gentechnisch veränderten Bt-Mais mehr an. ( Die Abkürzung Bt steht für Bacillus thuringiensis – ein Bodenbakterium, das ein Eiweiß-Gift produziert, welches die Maiszünsler, die davon fressen, absterben lässt. )

2008 wurden in Deutschland noch auf 3.173 Hektar bt-Mais angebaut. Anders als im Zerbster Gebiet war der Altkreis Köthen schon betroffen, erfuhr der Ausschuss von Dr. Hartmann. Hier befanden sich bis 2008 an mehreren Stellen Flächen mit gentechnisch verändertem Mais ( Bt-Mais MON 810 ), darunter in der Gemarkung Diebzig / Lödderitz ( 55 Hektar ), Drosa / Pobzig ( 63 ) und Kleinweißandt ( 500 Quadratmeter ). Der dort angebaute Mais war resistent gegen den Maiszünsler, einen Schmetterling, der – befällt er Maisbestände– bis zu 30 Prozent des Ertrages vernichten kann. Laut Hartmann lohnt sich der Bt-Mais-Anbau aber nur bei einem hohen Befall des Schädlings, der sei hier in der Region nicht gegeben. Anders in Spanien, das über die größten Bt-Maisflächen in Europa verfügt.

Dr. Hartmann erklärte auf Nachfrage im Ausschuss, dass auch in der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau seit 2009 keine Sortenversuche mit Bt-Mais mehr gemacht werden. " Es ist nichts bewiesen ", antwortete der Experte auf die Frage, ob der selbst verordnete Stillstand in Deutschland ein Eingeständnis hinsichtlich der in der Bevölkerung vorhandenen Ängste gegenüber gv-Pflanzen sei.

Gefordert wurde von einem Ausschussmitglied die konsequente Kennzeichnungspfl icht für Lebensmittel, um den Bürger verlässliche Informationen in die Hand zu geben. Angesprochen wurde aber auch die Problematik, dass der Hunger in der Dritten Welt und Profitinteressen Einfluss auf die immense Steigerung der Anbauflächen für gv-Pflanzen haben.

" Wichtig ist der Kampf dafür, dass Gene nicht patentiert werden dürfen ", betonte Dr. Hartmann. " Gene müssen auch künftig für alle zugänglich bleiben ". Angesichts des Bevölkerungswachstums erweise sich die Gentechnik als Methode der Zukunft, ist Hartmann überzeugt. Kein Problem stelle sie für die Artenvielfalt dar, so der Experte. Die sei im Gegenteil " noch nie so groß gewesen wie heute ", wo es etwa 150 Kulturarten gebe, darunter 200 Sorten Kartoffeln und 700 Gräsersorten.

Wie GVO zu kennzeichnen sind, regelt das Gentechnikgesetz, erläuterte Hartmann im Ausschuss. Ausgenommen seien nur zufällige, nicht beabsichtigte Einträge von gentechnisch veränderten Pflanzen. Diese bleiben dann ohne Kennzeichnung, wenn ihr Anteil an der Gesamtmenge nicht mehr als 0, 9 Prozent beträgt. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige gv-Pflanze in der EU zugelassen und als sicher bewertet wurde.

Nicht kennzeichnungspflichtig sind laut Hartmann Lebensmittel und Zutaten, die mit Hilfe von gentechnischen Organismen erzeugt werden. Als Beispiel nannte er Fleisch, Milch, Eier von Tieren, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben. Wobei das Futtermittel selbst aber kennzeichnungspflichtig sei. Nicht der Kennzeichnungspfl icht unterliegen aber Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Dazu gehören Vitamin B 2, Glutamat oder Enzyme ( Chymosin in der Käseherstellung ).

• Heute werden zum Beispiel 77 Prozent der Welterzeugung bei Soja aus gv-Soja-Bohnen erzielt. In Argentinien sind es 99 Prozent aller Soja-Bohnen. Der GVO-Anteil ( gentechnisch veränderte Organismen ) beträgt bei Mais heute weltweit 26 Prozent, bei Raps 21 Prozent, bei Baumwolle 49 Prozent und bei Zuckerrüben 9 Prozent.

• In den USA werden seit 2007 auch gv-Zuckerrüben angebaut. Der Anteil der herbizidresistenten gv-Zuckerrüben liegt dort bei 95 Prozent, was einer Fläche von 485 000 Hektar entspricht.

• In Europa haben 2007 noch acht Länder auf 110 000 Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Ein Jahr später waren es nur noch sechs Länder.

• Bei den Kulturpflanzen

sind in Europa folgende GVO-Sorten zugelassen : sechs Baumwollsorten, zwei Sorten von Soja-Bohnen, vier Nelkensorten ( bei denen die Blütenfarbe verändert ist ), eine Zuckerrübensorte und drei Rapssorten sowie zwölf Maissorten. Hinzu kommen zwei Hefen. Die eine davon wird zur Insulin-Produktion verwendet.

• Zur Zulassung der Kartoffelsorte Amflora : Sie ist die erste gentechnisch veränderte Kartoffelsorte, die seit 1998 in der EU eine Anbau-Zulassung erhalten hat. Das hat immerhin 13 Jahre gedauert.

• Zur Kennzeichnungspflicht

im Gentechnikgesetz : " Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen und in Verkehr gebracht werden, sind auf dem Etikett ( ... ) mit dem Hinweis, Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen ‘ zu kennzeichnen. " Aber : " Vermischte Rohstoffe wie Lebensmittel und Zutaten aus Rohstoffen, die teils aus konventionellen, teils aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestehen, müssen gekennzeichnet werden. "