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Planungsgemeinschaft klagt auf Genehmigung / Enthaltene Vorranggebiete sind faktisch gültig Ministerium lehnt Windpark-Plan ab

Von Thomas Drechsel 20.03.2012, 03:13

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg stützt eine bereits im Februar eingereichte Klage der Geschäftsführung gegen die vom Land verweigerte Genehmigung des Windpark-Planes.

Zerbst/Köthen l Der "Teilplan Windenergienutzung" wurde im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg bereits 2005 erarbeitet. Jedoch wurden sehr bald Mängel im Planaufstellungsverfahren ausgemacht. Um Rechtssicherheit zu erlangen, beschloss die Planungsgemeinschaft 2009, den Teilplan komplett neu zu erarbeiten. Ende 2011 war er erneut fertig und beschlossen. Größte Aufmerksamkeit wurde beispielsweise der Anwendung von Ausschlusskriterien beigemessen, so dass die nun geplanten Vorranggebiete - für Zerbst zählen dazu das neue Gebiet bei Güterglück/Walternienburg sowie ergänzte und modifizierte Gebiete an den Windrad-Standorten Stiefelknecht und Straguth - als gerichtsfest betrachtet werden können. Den Forderungen der Windenergiebranche nach deutlich mehr Vorrangflächen konnte der neue Teilplan genauso nicht entsprechen wie Forderungen von Bürgerinitiativen, auf einzelne Flächen zu verzichten oder sie zu verlagern.

Das Ministerium für Raumordnung des Landes als zuständige Genehmigungsbehörde hat den Plan dann jedoch nicht genehmigt. Darüber wurde am vergangenen Freitag die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft informiert. Stark vereinfacht dargestellt, fehlen dem Ministerium in dem Plan Aussagen zu Vorranggebieten für Repowering-Maßnahmen. Unter Repowering versteht man den Ersatz mehrerer technisch veralteter und vergleichsweise leistungsschwacher Windenergieanlagen durch eine neue. Das Ministerium möchte für diese neuen Anlagen separate Vorrangflächen ausgewiesen haben.

"Grundsätzlich ist es jedoch zum einen so, dass für Repowering jedes ausgewiesene Vorranggebiet genutzt werden kann. Zum anderen gibt es in den Maßgaben und Vorschriften zum Planaufstellungsverfahren keine Möglichkeit, Repowering-Flächen als Vorranggebiete auszuweisen. Dies ist ein rein rechtlicher Streit, der bundesweit schon eine Weile besteht", informierte Steffi Pforte, Mitarbeiterin der Regionalen Planungsgemeinschaft, gestern im Volksstimme-Gespräch.

Die Geschäftsführung hatte fristwahrend zum 20. Februar gegen den Ablehnungsbescheid des Ministeriums eine Klage auf Genehmigung eingereicht. Hierzu hat nun das Ministerium bis Ende März Zeit zur Erwiderung. Die Regionalversammlung hat die Klage im Nachgang zustimmend zur Kenntnis genommen.

Zugleich hat die Planungsgemeinschaft im Rahmen der Planaufstellung auch Vorranggebiete für Repowering ermittelt. "Nur eingetragen haben wir sie nicht, weil es diesen Verwendungszweck nicht gibt", so Frau Pforte. Im Gebiet der Planungsgemeinschaft stehen aktuell 179 Windenergieanlagen außerhalb bestehender wie künftiger Windvorranggebiete. "Beim Repowering geht es vor allem um deren Ersatz." Das nun angestrengte Klageverfahren dürfte deutschlandweit in Fachkreisen mit Interesse betrachtet werden. "Wir sind Vorreiter in dieser Sache." Eine Entscheidung zum Streit in Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg dürfte vielen anderen Regionalplanungen Zeit ersparen.

Die Klage der Planungsgemeinschaft hat hinsichtlich der Gültigkeit des Teilplanes insgesamt eine aufschiebende Wirkung. Allerdings sind die enthaltenen Aussagen zu Windvorranggebieten nach Angabe von Frau Pforte "gültig und verbindlich". Schließlich sind sie vom Ministerium ja auch nicht kritisiert worden.