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Worauf Schulen in Gefahrensituationen achten sollten und wo es noch Reserven gibt Polizei: Schule hat nach Überfall vorbildlich gehandelt

Von Rainer Schweingel 17.01.2014, 02:18

Magdeburg l Wie sind Schulen auf plötzliche Gefahrensituationen vorbereitet - und wer informiert die Eltern betroffener Kinder? Mit dieser Frage beschäftigen sich nicht nur die Eltern der Grundschule Amsdorfstraße.

Dorthin hatten sich am Mittwoch zwei Räuber geflüchtet. Zuvor war filmreif, aber alles andere als unterhaltsam, eine Verfolgungsjagd nach einem Raubüberfall auf einen Juwelier abgelaufen. Nachdem der Händler die beiden Räuber mit einer beherzten Aktion aus seinem Geschäft verjagt hatte, wurden die Täter von zwei Passanten verfolgt. Die Täter flüchteten auf ein Schulgelände in der Amsdorfstraße. Einer von ihnen betrat sogar das Schulgebäude. Beide konnten von der Polizei gefasst werden - ohne dass jemand verletzt wurde. So weit, so gut. Die Aufregung war trotzdem groß. Binnen von Sekunden hatte die Schule mit Hilfe von Durchsagen Schüler und Lehrer aufgefordert, in ihren Klassen zu bleiben. Aus Sicherheitsgründen verriegelten die Lehrer die Klassenräume, bis die Gefahr gebannt war. "Die Schule hat absolut richtig und vorbildlich nach ihrem Gefahrenplan gehandelt", sagte Polizeisprecherin Beatrix Mertens einen Tag später.

Doch nach Abschluss des Polizeieinsatzes bleibt bei einigen Eltern noch Unmut zurück. Denn die erfahren in der Regel als Allerletzte und meist nur über Medien oder verstörte Mitteilungen ihrer Kinder, dass etwas in der Schule passiert sei.

So war es in Teilen auch am Mittwoch. Die Volksstimme-Berichterstattung kommentierten im Internet Eltern und beschwerten sich, nicht ausreichend über den Vorfall informiert worden zu sein. Wer aber ist dafür zuständig?

Das Kultusministerium verweist auf einen Erlass für das "Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen". Neun Punkte beschreiben relativ detailliert, wie Schulen vorzugehen haben. Kernaussage: Die Schulen sollen einen internen Einsatzstab bilden, der in Krisensituationen sofort seine Arbeit aufnimmt und nach vor Ort entwickelten Gefahrenplänen handelt. Offen ist jedoch, wie die Information der Eltern im Zeitalter von Handys erfolgen kann. "Die Elterninformation sollte Bestandteil des jeweiligen Maßnahmeplans der Schule sein", sagte Ministeriumssprecherin Karina Kunze. Eine Anweisung dazu könne nicht gegeben werden, weil jede Schule selbst für sich anhand ihrer konkreten Situation entscheiden müsse. Kunze: "Es ist ja schon ein Unterschied, ob es sich um eine kleine Landschule mit 28 Kindern oder große Einrichtungen wie in Magdeburg mit 350 Kindern handelt." Dazu komme, dass mit den Akteuren in der Schule geklärt werden müsse, ob beispielsweise Eltern ihre Handynummern für eine Telefon- beziehungsweise Informationskette hinterlegen oder nicht. Die Aufgabe liege also bei jeder Schule. Die betroffene Schulleitung war gestern nicht erreichbar.

Der Magdeburger Stadtelternrat sieht ohnehin den Staat in der Pflicht. Der habe dafür zu sorgen, dass solche Gefahrensituationen nicht passierten, sagte Vorsitzender Detlef Hubold. Und falls doch, müssten die Schulen so ausgestattet und in die Lage versetzt werden, dass eine schnelle Elterninformation möglich werde. Die Schulen dürften damit nicht allein gelassen werden.