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Kinderförderungsgesetz nicht mit Bundesrecht vereinbar Gericht stoppt Kita-Gebühren

Von Andreas Stein 27.02.2014, 02:22

Magdeburg l Erste Schlappe für das neue Kinderförderungsgesetz: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am vergangenen Freitag in einem Eilverfahren der Beschwerde eines Elternpaares stattgegeben, das sein Kind nicht am Wohnort in die Kita bringt, aber dort die Gebühren bezahlen muss - und deshalb spürbar tiefer für die Kinderbetreuung ins Portmonee greift als Eltern in der Gemeinde, in der das Kind eigentlich in die Kita geht.

Möglich macht dies erst das seit 1. August 2013 geltende neue Kinderförderungsgesetz (Kifög). Wenn Eltern früher ihr Kind in einer anderen Gemeinde in die Krippe oder den Kindergarten brachten, zahlten die Eltern auch den dort geltenden und von Gemeinde zu Gemeinde damals wie heute stark schwankenden Elternbeitrag. Eventuelle Fehlsummen glichen Wohn- und Kita-Gemeinde später untereinander aus. Das hat sich geändert. Nun sind die Elternbeiträge in der Wohngemeinde maßgeblich - und genau daran stört sich das Verwaltungsgericht. Zum einen fehle es im aktuellen Fall in der fraglichen Gemeinde an der erforderlichen Satzungsgrundlage. Zum anderen seien die Bestimmungen zur Elternbeitragserhebung im Kifög nicht mit dem Sozialgesetzbuch des Bundes vereinbar, sagt Gerichtssprecher Christoph Zieger der Volksstimme.

Landtag muss vielleicht nachbessern

Eine Entscheidung mit Signalwirkung für andere betroffene Eltern? Generell könne natürlich jeder Rechtsmittel gegen Gebührenbescheide seiner Gemeinde einlegen, so Zieger. Im aktuellen Fall stoppte das Gericht per sogenanntem vorläufigen Rechtsschutz die Gebührenbescheide - ein endgültiges Urteil gibt es aber noch nicht. Mit dem fraglichen Passus sollten eigentlich Gemeinden vor Beitragsdumping geschützt werden, die mehr in die Kinderbetreuung investieren, erklärt Holger Paech, Sprecher des Sozialministeriums. So gebe es auch Fälle, wo Eltern durch die auswärtige Betreuung weniger zahlen müssten als in der Heimatgemeinde. Paech geht davon aus, dass die Regeln im Gesetz mit dem Bundesrecht konform sind. Gebe es ein endgültiges Urteil, müsse sich der Landtag jedoch erneut mit dem Kifög befassen.

Es ist wird nicht das letzte Mal sein, dass das Kita-Gesetz Thema vor Gericht ist: Erst Ende Januar hatten 63 Städte und Gemeinden beim Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt, weil sie ihr Selbstverwaltungsrecht verletzt sehen.