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PersonaldebatteSachsen-Anhalts Gerichte ohne Kopf

Drei Chefstühle in Gerichten und weitere 30 leitende Posten in der Justiz sind im Land seit langem verwaist. CDU wie Linke sprechen von unhaltbaren Zuständen.

Von Jens Schmidt 20.05.2015, 03:25

Magdeburg l Das Landesarbeitsgericht Halle ist seit fast drei Jahren ohne Präsident. Beim Finanzgericht Dessau ist die Chefetage seit fast einem Jahr ganz leer: Es muss seit 2014 ohne Präsident und seit vorigem Jahr auch ohne Vize auskommen. Seit neun Monaten leer ist auch der Präsidentenstuhl am Landessozialgericht mit Sitz in Halle, seit 1. Mai auch am Landgericht Stendal. Zudem sind weitere 30 leitende Stellen in der Justiz nicht besetzt, zählt die CDU auf. Ihr Justizpolitiker Siegfried Borgwardt: "Das befriedigt in keiner Weise."

Die alten Chefs sind in Pension gegangen, wie überall fehlen junge Fachkräfte. Doch das Problem in der Justiz ist beileibe nicht nur ein demografisches. Vieles ist offenkundig auch hausgemacht - immer stärker gerät die Personalpolitik von Justizministerin Angela Kolb (SPD) in die Kritik der Landtagsfraktionen. "Das ist ein unhaltbarer Zustand", sagt Eva von Angern, Justizpolitikerin der Linken. Nicht nur bei der Opposition, auch im eigenen Koalitionslager wächst Unbehagen.

Landessozialgericht benötigt mehr Stellen

Jüngster Streitfall: Landessozialgericht. Die Chefstelle ist für die Gehaltsstufe R 6 ausgeschrieben. Monatssalär: 8500 Euro. Abgeordneten von CDU und Linken kommt zu Ohren, dass sich ein Richter aus Sachsen beworben hat - er aber angeblich nur für eine R 8 nach Sachsen-Anhalt wechseln mag und das Justizministerium wohl nicht abgeneigt sei, den Posten hochzustufen.

Auch im Haushaltsplan entdeckt die CDU eine R 8. Das wären dann 9400 Euro. Die R 8 gibt es aber erst ab 101 Richterstellen - Sachsen-Anhalts Landessozialgerichtsbarkeit zählt aber nur 94 Planstellen. Sieben weitere Kollegen sind erst auf Probe eingestellt.

Nun könnte das Landessozialgericht angesichts sich häufender Fälle durchaus mehr feste Stellen vertragen: "Aber dann muss das Ministerium erst das Gericht und dann die Besoldungsstufe aufstocken - und nicht umgekehrt", meint Borgwardt.

Verwaltungserfahrung als Anforderung

Das Justizministerium bekommt die Empörung unter den Justiz-Politikern in den Fraktionen mit. Und beschwichtigt nachfragende Abgeordnete: Nein, der Bewerber habe eine höhere R 8 doch gar nicht ausdrücklich gefordert. Interessant nur: Nunmehr hat der besagte Richter seine Bewerbung zurückgezogen. Die Fraktionäre nehmen das mit einem vielsagenden Lächeln zur Kenntnis.

In den anderen Fällen ging die Präsidentensuche gründlich schief. Etwa beim Landesarbeitsgericht: 2013 bewirbt sich ein hoch angesehener Bundesrichter auf den Präsidentenstuhl, der bei der Landes-Richterschaft auf größte Zustimmung trifft. Nicht aber bei der Justizministerin. Ausgewählt wird eine Richterin, die schon mal in ihrem Justizministerium tätig war. Angeblich sei Verwaltungserfahrung, also Mitarbeit im Regierungsapparat, eine zwingende Voraussetzung für den Job. In der Stellenausschreibung wurde das auch ausdrücklich verlangt.

Das löst in der Richterschaft Unmut aus. Eine andere Richterin, die sich auch auf den Präsidentenstuhl am Landesarbeitsgericht beworben hatte, klagte - und gewann. Das Oberverwaltungsgericht urteilte: Ein Bewerber muss nicht zwingend Ministerialerfahrung haben, um Chef eines Gerichts zu werden. Eine Klatsche fürs Ministerium. Neue Ausschreibung, wieder Zeitverzug.

Präsidentenstelle weiterhin ohne Kandidat

Beim Finanzgericht hatten Ministerin Kolb und ihr Personalchef offenkundig eine Bundesrichterin auf der Wunschliste: Die Ausschreibung war 2013 so gehalten, dass ein Landesrichter keine Chance hatte. Nach heftiger Ablehnung aus der Richterschaft wird der Text der Annonce 2014 korrigiert.

Und 2015? Das Justizministerium teilt mit: Im Fall des Landessozialgerichts liege ein Vorschlag dem Personalgremium der Richter vor. Bei den anderen Gerichten würden gerade die erforderlichen Beurteilungen der Bewerber eingeholt oder gefertigt. "Eine Aussage zum Zeitpunkt der Besetzung der Präsidentenstellen kann nicht getroffen werden."