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Strafgelder Rekordhoch von 4,15 Millionen Euro in Sachsen-Anhalt

Drei Millionen Euro für das Land, rund eine Million für gemeinnützige Vereine - Strafgelder der Justiz haben im vergangenen Jahr die Kassen klingeln lassen. Doch die freihändige Vergabe durch Richter und Staatsanwälte ist umstritten.

10.06.2015, 04:56

Magdeburg l Es ist der höchste Betrag der vergangenen 20 Jahre: Rund 4,15 Millionen Euro sind in Sachsen-Anhalt im Jahr 2014 an Geldauflagen zusammengekommen. 2013 waren es noch 3,6 Millionen Euro gewesen. Wie es zu dem Anstieg gekommen ist, kann das Justizministerium nicht erklären.

Geldauflagen verhängen Richter und Staatsanwälte bei der Einstellung eines Verfahrens oder als Geldbuße. Den Empfänger können die Richter frei bestimmen. Doch das soll sich nach dem Willen der Landtagsopposition ändern. Die Linke fordert die Bildung einer unabhängigen Kommission. Diese soll die Einnahmen verteilen. "Überall ist das Geld in Sachsen-Anhalt knapp. Die Strafgelder sollten zielorientierter eingesetzt werden", sagte Fraktionsvize Eva von Angern der Volksstimme.

Die Linke kritisiert, dass mit den Strafgeldern auch Organisationen bedacht werden, die keinen Sitz in Sachsen-Anhalt haben. So sind 2014 unter anderem 30.700 Euro an die UNO-Flüchtlingshilfe (Bonn) gegangen, rund 43.300 Euro an Ärzte ohne Grenzen (Berlin) und 7800 Euro an ein Kinderhospiz in Leipzig. "Die Vereine und Organisationen, die in Sachsen-Anhalt aktiv sind, sollten mit den Geldern mehr unterstützt werden", fordert von Angern.

Land lehnt Änderung der Vergabepraxis ab

Tatsächlich floss bereits 2014 die große Mehrheit der Strafgelder an gemeinnützige Organisationen in Sachsen-Anhalt. Im Landgerichtsbezirk Magdeburg haben die Pfeifferschen Stiftungen (Magdeburg) zum Beispiel 12.600 Euro erhalten, der Verein "Hoffnung für Straffälligen- und Bewährungshilfe" (Halberstadt) 16000 Euro.
Das Land lehnt eine Änderung der Vergabepraxis ab. Bei Geldbußen gehe es vor allem um die "Ahndung individueller Schuld gegenüber bestimmten Opfergruppen", erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums.

"Die Auswahl des Zuwendungsempfängers liefert einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Täter-Opfer-Ausgleich", heißt es aus dem Justizministerium. So würde beispielsweise einem gegenüber Frauen gewalttätigen Mann eine Geldbuße zugunsten eines lokalen Frauenhauses auferlegt.

In den vergangenen 20 Jahren kamen in Sachsen-Anhalt insgesamt mehr als 55 Millionen Euro Strafgelder zusammen. Während bis 2006 stets gemeinnützige Vereine und Organisationen den Großteil der jährlichen Zuwendung bekamen, füllen Richter und Staatsanwälte heute vor allem die Landeskasse.

Von den vier Millionen Euro 2014 gingen rund drei Millionen Euro an das Land, rund eine Million an gemeinnützige Vereine. Vor 15 Jahren war das Verhältnis noch umgekehrt: 1999 erhielten die Vereine noch 1,7 Millionen Euro, 800.000 Euro gingen damals an das Land. Ein Gerichtssprecher sagte, es sei möglich, dass das Kostenbewusstsein der Richter gestiegen ist und sie auf diese Weise versuchen, die hohen Kosten von Strafverfahren einzudämmen.