1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. GEZ: Kleingärtner sollen ab 2013 doppelt zahlen

Neuer Staatsvertrag erklärt größere Gartenlauben in Ostdeutschland zu gebührenpflichtigen Haushalten GEZ: Kleingärtner sollen ab 2013 doppelt zahlen

Von Andreas Stein 09.11.2011, 05:24

Die GEZ könnte einigen Kleingärtnern in Sachsen-Anhalt bald eine zweite Rechnung schicken. Der Grund: Zu DDR-Zeiten gebaute Lauben, die mehr als 24 Quadratmeter groß sind, zählen ab 2013 als eigener Haushalt.

Magdeburg l Morgen will der Landtag über den 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrag verhandeln. Die Zeit drängt - bis Jahresende müssen die Länderparlamente den bereits Dezember 2010 unterzeichneten Vertrag absegnen. Er soll die Berechnung der Rundfunkgebühren auf eine neue Grundlage stellen: Ab 2013 wird nicht mehr nach Geräten abgerechnet, sondern eine Gebühr je Haushalt erhoben. Das neue Modell soll den Verwaltungsaufwand der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erheblich reduzieren - und geht zu Lasten vieler Kleingärtner in Ostdeutschland.

Noch im vergangenen Dezember frohlockte die Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) Theresia Theobald, die Frage der Rundfunkgebühren in Kleingärten sei eindeutig geklärt: "Sie werden nicht erhoben!" In den Staatsvertrag wurde ein Passus aufgenommen, demzufolge Lauben nach Paragraf 3 des Bundeskleingartengesetzes nicht als Wohnung gelten - dort sind aber nur Größen bis 24 Quadratmeter Grundfläche aufgeführt.

Die ostdeutsche Realität sieht anders aus. Zu DDR-Zeiten waren Lauben mit bis zu 40 Quadratmetern zulässig, vielfach wurde entsprechend größer gebaut. "Das betrifft zwei Drittel unserer rund 100000 Kleingärtner", schätzt Dietmar Kuck, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt. Ihre Lauben gelten mit dem neuen Vertrag als Haushalt. Statt wie westdeutsche Pächter befreit zu werden, müssen sie künftig bis zu 216 Euro pro Jahr zahlen - auch wenn sie weder Fernseher noch Radio haben und bereits für ihre Wohnung zahlen.

Ungerecht und unsozial findet das Dietmar Kuck. "In nahezu allen Anlagen ist während des Winterhalbjahres die Wasser-, in vielen Fällen auch die Stromversorgung unterbrochen. Eine Nutzung ist nicht möglich", sagt er. Die Regelungen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag hält Kuck für "rechtlich bedenklich", weil die Lauben laut Gesetz sowieso nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein dürfen und nur in der Saison genutzt werden. "Wir hoffen und fordern, dass der Landtag dem Entwurf nicht zustimmt", sagt Dietmar Kuck.

"Laube ist Laube", sieht auch SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Budde einen Missstand, und Markus Kurze (CDU) sagt: "Wir haben das Problem erkannt." Dennoch will die Koalition den Vertrag ratifizieren, denn für Verhandlungen sei es zu spät. Stimme der Landtag nicht zu, platze der gesamte Staatsvertrag. Stattdessen wollen CDU und SPD mit einem Entschließungsantrag auf das Pro- blem aufmerksam machen. In zwei oder drei Jahren, wenn der Staatsvertrag evaluiert und überarbeitet wird, soll die Einbeziehung großer Lauben wegfallen.

Die Opposition hält die Regelung für ungerecht und will deshalb nicht zustimmen. "Der Bestandsschutz des Einheitsvertrags sollte die Kleingärtner schützen", findet Sören Herbst (B\'90/Grüne). "Die Logik, dass Fernsehen in kleineren Lauben kostenfrei ist, kann man keinem erklären", sagt Stefan Gebhardt von der Fraktion Die Linke. "Die Ministerpräsidenten haben zu lax agiert", schimpft er. Die Staatskanzlei nahm zu dem Thema nicht Stellung. Seite 5