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Familie des verhungerten Säuglings wurde seit 2010 betreut Jugendamt sieht keine Versäumnisse

07.03.2012, 04:20

Stendal (tp) l Die Staatsanwaltschaft Stendal hat gestern Anklage gegen die 23-jährige Stendalerin erhoben, deren jüngstes Kind Jason im Oktober vergangenen Jahres verhungert war. Die Frau sitzt bereits seit Dezember in Untersuchungshaft.

Auch die Betreuung der Familie durch das Jugendamt des Landkreises hatte nicht verhindern können, dass es zu dieser Tragödie kam. Am 31. August war die Familie zuletzt besucht worden. "Wir waren aus dem Umfeld der Familie verständigt worden", so der stellvertretende Landrat Carsten Wulfänger. Jedoch habe dieser Hinweis nichts mit einer etwaigen Unterernährung zu tun gehabt.

Jason habe sich denn auch in einem normalen Pflege- und Ernährungszustand gezeigt. Die beiden ein Jahr beziehungsweise vier Jahre alten Schwestern seien aufgeschlossen und zugänglich gewesen und hätten ebenfalls keinen ungepflegten Eindruck gemacht. Weitere Treffen seien vereinbart worden, über den genauen Zeitpunkt machte Wulfänger keine Angaben. Er sagte lediglich "einige Wochen später". Mitarbeiter des Jugendamtes hatten allerdings bei mehreren unangemeldeten Hausbesuchen niemanden angetroffen.

"Wir waren in dieser Familie drin", betonte Wulfänger. Und dies seit 2010, als das zweite Kind zur Welt gekommen war. Auch damals sei das Jugendamt aus dem Umfeld auf die Familie aufmerksam gemacht worden. Zahlreiche Begegnungen habe es seitdem gegeben. Dabei seien der Mutter verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet worden, die sie aber nicht angenommen habe. "Wird diese Hilfe nicht angenommen, muss das Jugendamt entscheiden, ob eine Gefährdungslage besteht, die es erfordert, dass das Familiengericht anzurufen ist, damit dieses die erforderlichen Maßnahmen trifft", erklärte dazu gestern Landrat Jörg Hellmuth.

Das Familiengericht wurde laut Wulfänger nicht angerufen. "Es war für uns nicht abzusehen, dass die Situation so einen dramatischen Verlauf nehmen würde", sagte er.

Der Landkreis hat inzwischen aus dem Fall Konsequenzen gezogen. Die Dichte der Hausbesuche bei betreuten Familien soll künftig erhöht werden. Seite 5