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So kommen Sie sicher durch den Herrentag Punkte auch für Radler

16.05.2012, 03:16

Wie Christi Himmelfahrt zumindest aus polizeilicher Sicht zum Vatertag ohne Reue wird, weiß Andreas von Koß, Sprecher der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord. Alexandra Kunze hat mit ihm gesprochen.

Volksstimme: Viele sind morgen mit dem Rad unterwegs. Welche Promillegrenzen gelten?

Andreas von Koß: Radfahren ist ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld oder Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Ab 1,6 Promille wird das Radfahren zur Straftat. Dann drohen Führerscheinentzug und ein Gerichtsverfahren.

Volksstimme: Was ist beim Wandern mit Bollerwagen zu beachten?

Von Koß: Dass er nicht zu hoch beladen wird und umzukippen droht. Wer mit dem Bollerwagen unterwegs ist, gilt als Fußgänger und sollte auf Fuß- oder Radwegen laufen.

Volksstimme: Wo dürfen hungrige Wanderer den Grill anschmeißen?

Von Koß: Prinzipiell dort, wo es nicht verboten ist. Der Grill darf nicht in Wald- oder Naturschutzgebieten aufgestellt werden und es darf keine Brandgefahr entstehen. Nach dem Essen muss die Glut ordentlich gelöscht und der Müll eingesammelt werden.

Volksstimme: Wie sieht es mit dem "Wildpinkeln" aus?

Von Koß: Urinieren in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe belegt werden.

Volksstimme: Woran sollten Wanderer noch denken?

Von Koß: Dass sie beieinander bleiben und niemanden aus der Gruppe irgendwo zurücklassen. Wer halbstarken Randalierern begegnet, sollte sich nicht provozieren lassen und einem potentiellen Streit aus dem Weg gehen.