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Volksstimme-Telefonforum zur Vorsorge im Alter Pflegetagegeldversicherung ist besser als Pflegekostenversicherung

27.06.2007, 04:55

Um die Generation 50 plus ging es gestern beim Volksstimme-Telefonforum. Rechtsanwältin Sabine Henkel, Peter Klipp aus der Redaktion der Zeitschrift " Finanztest " der Stiftung Warentest und Thomas Lippold vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV ) gaben Auskunft über Finanzen, Sicherheit und Vorsorge. Hier eine Auswahl der Fragen und Antworten.

Frage : Ich bin 80. Sollte ich eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließen ?

Antwort : Das ist nicht sinnvoll. Wenn Sie Invalidität nach einem Unfall absichern wollen, erkundigen Sie sich nach speziellen Seniorenunfallversicherungen, die von privaten Versicherern angeboten werden.

Frage : Ich bin 65 und will noch eine private Pflegeversicherung abschließen. Ist das sinnvoll ?

Antwort : Sinnvoll ist die Pflegetagegeldversicherung.

Dann bekämen Sie im Pflegefall je nach Beitrag zwischen 60 und 80 Euro am Tag aus der Versicherung, die Sie verwenden können, wie Sie wollen. Das Geld aus einer Pfl egekostenversicherung hingegen ist zweckgebunden. Sie müssen Ihre Ausgaben für die Pflege nachweisen. Die Beiträge sind abhängig vom Eintrittsalter. Die Gesundheitsfragen sind gewissenhaft zu beantworten. Gibt es Vorerkrankungen, kann es sein, dass ein Zuschlag gezahlt werden muss.

Frage : Meine Frau ist 45, ich bin 55 und werde eine gute Rente bekommen. Was empfehlen Sie als zusätzliche Absicherung ?

Antwort : Schließen Sie für sich und für Ihre Frau eine Pflegezusatzversicherung ab, entweder eine Pflegtagegeld- oder eine Pflegekostenversicherung.

Frage : Ich bin 44, selbständig, habe mich von der gesetzlichen Versicherungspfl icht befreien lassen. Ich verfüge über wenig Geld, will aber trotzdem für meinen Ruhestand vorsorgen. Was empfehlen Sie mir ?

Antwort : Ist Ihr Mann versicherungspfl ichtig beschäftigt und hat einen Riester-Vertrag, können auch Sie, gewissermaßen im Huckepack-Verfahren, einen Riester-Vertrag abschließen und staatliche Zulagen bekommen. Dieses Jahr liegt die Grundzulage bei 114 Euro, wenn Sie drei Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens einzahlen, abzüglich der Förderung. Verdienen Sie sehr wenig, liegt der Mindesteigenbeitrag bei 60 Euro pro Jahr.

Geht das mit dem Riester-Vertrag nicht, können Sie eine Rürup-Rente abschließen. Die Beiträge dafür können Sie steuerlich absetzen ; allerdings müssen Sie auch eine entsprechende Steuerlast haben. Besprechen Sie das unbedingt mit Ihrem Steuerberater.

Frage : Ich bin 68 und könnte 10 000 Euro auf einmal in eine Pflegezusatzversicherung einzahlen. Ist das sinnvoll ?

Antwort : Wenn Sie den Pfl egefall absichern und das Geld dafür ausgeben wollen, ist das

durchaus sinnvoll. Vergleichen Sie allerdings verschiedene Angebote. Wollen Sie möglichst lange zu Hause gepflegt werden, ist es sinnvoll, einen Tarif zu nehmen, der bereits bei der Pflegestufe I oder II leistet.

Frage : Wie verhält es sich denn mit einer Sterbegeldversicherung ?

Antwort : Je jünger man ist, wenn man eine solche Versicherung abschließt, umso günstiger ist der Beitrag. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Diese Versicherung kann bis zum 85. Lebensjahr laufen. Danach sind Sie beitragsfrei weiterversichert. Die Versicherung zahlt das Geld im Todesfall an die Bezugsberechtigten aus.

Eine Alternative wäre eine Risikolebensversicherung, die ausschließlich bei Tod zahlt. Hier allerdings erfolgt vor Abschluss eine Gesundheitsprüfung. Noch eine andere Möglichkeit : Sparen Sie regelmäßig Geld an, um Ihre Hinterbliebenen später nicht mit den Beerdigungskosten zu belasten.

Frage : Brauche ich eine Patientenverfügung ?

Antwort : Sie sollten eine haben. Darin legen Sie fest, wie mit Ihnen umgegangen wird, wenn Sie selber keine Entscheidungen mehr treffen können. Die Patientenverfügung ist sehr individuell. Deswegen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben – bisher jedenfalls nicht. Es sollte darin formuliert sein, welche Behandlungen Sie im Krankheitsfall möchten und welche Sie ablehnen. Da diese Festlegungen krankheitsbezogen sind, ist es wichtig, dass die Verfügung immer wieder aktualisiert wird. Man kann die Patientenverfügung selber schreiben ; wer rechtlich ganz sicher gehen will, sollte einen Anwalt konsultieren.

Frage : Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht ?

Antwort : Die Vorsorgevollmacht kann man schreiben, wenn es einem bereits schwer fällt, seine Angelegenheiten zu regeln. Mit der Betreuungsvollmacht legt man fest, wer die Betreuung übernimmt, falls man geistig und körperlich nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Der Vorteil : Man selber hat den Betreuer gewählt. Ansonsten wird vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt, den man in der Regel nicht kennt.

Neben den beiden genannten Vollmachten ist eine Bankvollmacht für die fi nanziellen Angelegenheiten zu empfehlen, weil nicht jede Bank Vorsorge- und Betreuungsvollmachten akzeptiert.

Frage : Ich bin Beamter, privat krankenversichert, will eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Ist das sinnvoll ?

Antwort : Wenn Sie die Kosten für Zahnbehandlung im Rahmen halten wollen, ist so eine Versicherung angebracht. Sie können sie allerdings nur bei Ihrer privaten Krankenversicherung abschließen. Der freie Markt steht nicht zur Verfügung.

Frage : Wir haben bereits eine Patientenverfügung. Was sollten wir außerdem regeln, damit wir unsere Kinder später möglichst wenig belasten ?

Antwort : Das ist eine ganze Menge, zum Beispiel : Erbvertrag oder Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Bank- und Postvollmacht, Organspendeverfügung und Bestattungswünsche.

Frage : Wir haben zwei Lebensversicherungen und jeder einen Riester-Vertrag. Mein Mann wird möglicherweise arbeitslos. Sollten wir die Verträge kündigen ?

Antwort : Nein. Dann machen Sie nur Verlust. Sie haben die Möglichkeit, die Lebensversicherungen bei - trags frei zu stellen. Dann bleibt Ihnen der Versicherungsschutz erhalten, wenn auch gemindert. Falls Sie das Arbeitslosengeld II beantragen müssen, sollten Sie für die Lebensversicherungen einen Verwertungsausschluss vereinbaren – unbedingt mit dem Versicherer sprechen ! Dann ist das Kapital vor dem Zugriff der Arbeitsagentur geschützt. Die Riester-Verträge sind ohnehin tabu.