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Anspruch auf Altersrente Frauen müssen vor Januar 1952 geboren sein

29.03.2007, 04:57

Ich beziehe seit Jahren von der Knappschaft eine Altersrente für Frauen. Was ist der Unterschied zur Altersrente für Männer ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Beratungsstelle Magdeburg der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Das Rentenrecht sieht verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Voraussetzungen vor. Wir unterscheiden nach der Regelaltersrente derzeit mit dem 65. Lebensjahr ohne Abschlag, der Altersrente für langjährig Versicherte, der Altersrente für Frauen, der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und der Altersrente für schwer behinderte Menschen.

Anspruch auf eine Altersrente liegt vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So können weiblich Versicherte eine Altersrente für Frauen beziehen, wenn sie vor dem 01. 01. 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sind, eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllen und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pfl ichtbeiträge gezahlt haben. Diese Altersrente kann nur noch mit Abschlag bezogen werden.

Eine direkte Altersrente für Männer gibt es nicht. Jeder kann eine der Altersrenten nach Erfüllung der Voraussetzungen wie die Mindestversicherungszeit und das Alter unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen beziehen. Selbstverständlich auch Frauen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Diese Altersrenten können zum Teil ebenfalls nur noch mit Abschlag bezogen werden.

Eine Beratung, welche Voraussetzungen erfüllt sind und ab wann ein Rentenbezug möglich ist, erteilt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

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