1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wie Schufa-Daten korrigiert werden können

EIL

Bewertung zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern Wie Schufa-Daten korrigiert werden können

29.01.2014, 01:25

Karlsruhe (dpa) l Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa "ermitteln für jeden Kunden einen sogenannten Score-Wert anhand von gespeicherten Daten", erklärt Stefanie Laag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wie genau dieser Wert berechnet wird, ist in der Regel nicht transparent. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Verbraucher darauf achten, dass die gespeicherten Daten richtig sind. Falsche Angaben können die Kreditwürdigkeit herabsetzen.

Der Auskunftsanspruch von Verbrauchern gegenüber der Schufa hat am Dienstag auch den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der urteilte, dass die Schufa Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben muss.

Es bleibt aber dabei: Einmal im Jahr dürfen Verbraucher bei den Wirtschaftsauskunfteien ihre Daten kostenlos abfragen. "Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen", erklärt Laag. Wird ein altes, längst aufgelöstes Konto nach wie vor geführt, muss das korrigiert werden. "Darauf haben Sie Anspruch."

Die Prüfung der gespeicherten Daten funktioniert in der Regel unkompliziert. Verbraucher müssen sich schriftlich an die jeweilige Auskunftei wenden. Bei fehlerhaften Daten sollten sie schriftlich um eine Korrektur bitten.

Erfasst werden von den Auskunfteien in der Regel Name, Geburtsdatum und die Anschrift. Gespeichert werden auch Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Krediten oder Bürgschaften. Außerdem werden Mobilfunk und Leasingverträge sowie Ratenzahlungsgeschäfte verzeichnet. Nicht gespeichert werden Kontostände, Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand, Nationalität und Kaufverhalten.