1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Stau bei den Steuererklärungen

EIL

Software-Panne Stau bei den Steuererklärungen

Ehepaare, die für 2013 zwei getrennte Einkommenssteuererklärungen abgegeben haben, müssen auf ihren Bescheid warten. Die Finanzämter können mit ihren Daten noch nicht arbeiten.

Von Kerstin Singer 27.05.2014, 01:31

Magdeburg l Gehen Ehepaare bei der Steuererklärung getrennte Wege, brauchen sie derzeit Geduld. Denn wer bei der Einkommenssteuererklärung für 2013 eine sogenannte "Einzelveranlagung" für seinen Ehepartner und sich gewählt hat, muss sich nicht wundern, warum der Bescheid nicht da ist. Bundesweit können die Finanzämter solche Fälle zurzeit noch nicht bearbeiten, auch in Sachsen-Anhalt. Denn es fehlt die nötige Software, obwohl die Gesetzesänderung bereits drei Jahre alt ist (§ 26a Absatz 1 EStG). Mit etwa einer halben Million Betroffenen wird bundesweit gerechnet.

Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz von 2011 hat die "Getrenntveranlagung" für Ehepaare abgeschafft und dafür die Einzelveranlagung in die Welt gesetzt. Diese ist ab dem Steuerjahr 2013 wählbar. Einer der Unterschiede zur alten Form ist, dass bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Aufwendungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht mehr frei unter den Ehegatten aufgeteilt werden können, um das Steuerergebnis zu optimieren. Jeder kann im Regelfall nur seine eigenen Kosten ansetzen und Freibeträge ausschöpfen.

"Im Moment können betroffene Steuerzahler nicht mehr tun, als abzuwarten und gegebenenfalls bei ihrem Sachbearbeiter nachfragen, wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist", rät Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. Theoretisch sei es auch möglich, zunächst eine Zusammenveranlagung durchführen zu lassen und im Einspruchsverfahren dann die Einzelveranlagung zu beantragen. Dies könne dann vorteilhaft sein, wenn auch bei der Zusammenveranlagung eine größere Erstattung zu erwarten sei und die Bearbeitung der Einzelveranlagung voraussichtlich noch längere Zeit dauere. Ob das möglich sei, müsste im Einzelfall mit dem Finanzamt besprochen werden, so Rauhöft.

Ende Juni soll die Bearbeitung losgehen

Helga Elschner vom Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt kritisiert: "Die Programmierung kann nicht so lange hinterherhängen." Zuständig für die Anpassung der Steuersoftware ist der Freistaat Bayern. Dieser arbeite laut Finanzministerium Sachsen-Anhalt mit Hochdruck daran. Voraussichtlich werde Mitte/Ende Juni den Finanzämtern die nötige Programmversion zur Verfügung stehen. "Dann kann sofort mit der Bearbeitung begonnen werden. In der Regel dauert es dann acht Tage, bis ein Bescheid rausgeht", sagt Rotraut Schulze von der Pressestelle.

Sie rechnet nicht damit, dass noch nach dem 31. März 2015 diese Fälle bearbeitet werden. Dann würde sich die Verzögerung für die Betroffenen sogar in barer Münze auszahlen. Denn ab diesem Zeitpunkt müssten die Steuererstattungen monatlich mit 0,5 Prozent verzinst werden. Das entspräche einem Jahreszins von sechs Prozent, der derzeit kaum auf dem Kapitalmarkt zu erzielen ist. Grundsätzlich beginnt die Verzinsung aber erst 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres und endet mit Zusendung des Steuerbescheids. Allerdings gilt dies auch für Nachzahlungen.