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Alte Heizkessel Raus mit dem altem Holzofen!

Weil zum 31. Dezember Übergangsfristen der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung enden, müssen viele mit Holz und Kohle befeuerte Heizöfen ausgetauscht werden. Sie stoßen zu viel Feinstaub aus.

Von Kerstin Singer 05.06.2014, 01:14

Magdeburg l Wer im Winter seine Füße gerne am kleinen Öfchen wärmt oder sogar das ganze Haus mit Holz oder Kohle heizt, sollte mal nachschauen, wann der Ofen eingebaut wurde. Denn bis Jahresende müssen alle Öfen, die mit sogenannten Festbrennstoffen, also meist Holz oder Kohle, befeuert werden, strengere Grenzwerte beim Feinstaub einhalten.

"Das betrifft die neuen Bundesländer viel mehr als die neue Energieeinsparverordnung, bei der es vor allem um Gas- und Ölheizungen geht", berichtet Torsten Kiel aus Gardelegen, Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger Sachsen-Anhalt.

Denn in etlichen Kellern von Einfamilienhäusern stünden noch alte Feststoffkessel aus DDR-Zeiten, die den Vorgaben der 1. Bundesimmissionsschutzverordung (BImSchV) nicht mehr entsprechen würden. Ende des Jahres endet beispielsweise die Übergangsfrist für alle Heizkessel für feste Brennstoffe, die vor 1995 eingebaut wurden. Können sie die schärferen Feinstaubwerte nicht einhalten, müssen sie außer Betrieb gesetzt oder bis zum 31. Dezember nachgerüstet werden.

"Eine Nachrüstung lohnt sich aber in der Regel nicht", sagt Stephan Langer, Pressesprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Die meisten Hausbesitzer wüssten darüber Bescheid, weil der Schornsteinfeger alle zwei Jahre die Werte messe.

Ausnahmen möglich

Doch es gebe immer Ausnahmen. Nicht regelmäßig überprüft werden jedoch Feinstaubbelastungen durch kleinere Öfen, die nur einzelne Räume heizen. Zu den sogenannten Einzelraumfeuerstätten zählen unter anderem offene Kamine, Kamin- oder Kachelöfen. Hierzu gibt es allerdings Prüfstandsmessbescheinigungen des Herstellers. Anhand dieser ist zu erkennen, ob der Ofen noch den neuen Vorschriften genügt.

Sind sie vor 1975 eingebaut worden oder ist das Datum nicht mehr feststellbar, dann läuft auch für sie Ende des Jahres die Übergangsfrist ab. Die Öfen dürfen dann nur noch weiterbetrieben werden, wenn sie einen Staubkonzentrationswert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und einen Kohlenmonoxidkonzentrationswert von vier Gramm pro Kubikmeter Abgas einhalten. Sonst heißt es stilllegen.

Nachrüsten lohne sich meist nicht, auch eine Prüfung durch den Schornsteinfeger koste schon halb so viel wie ein neuer Ofen, so Langer. Ausgenommen von der Frist sind unter anderem aber historische Schmuckstücke, die vor 1950 errichtet wurden, offene Kamine oder manche Herde und Backöfen sowie Öfen für Räume, die ausschließlich darüber beheizt werden (siehe Infokasten).

Im Unterschied zu den alten Heizöfen verfügen neue über Rußfilter. "Alte Exemplare haben oft eine erschreckend hohe Feinstaubbelastung. Darunter leidet die Gesundheit der Nachbarn", berichtet Stephan Langer. Der Feinstaub aus Holzöfen gilt als genauso gefährlich wie derjenige aus dem Straßenverkehr.

Gefahr Feinstaub

Besonders schädlich ist der Staub, wenn die Feststoffe nicht vollständig verbrannt werden, weil der Ofen nicht richtig beheizt wird oder die Technik veraltet ist. Je kleiner die Partikel sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie tief in die Lunge eindringen und dort zu Entzündungen und Krebs führen.

Neue Heizkessel würden auch die erzeugte Energie besser nutzen, zum Beispiel über einen Pufferspeicher. "Das ist ein Wasserbehälter, der überschüssige Wärme aufnimmt und später wieder abgibt", erklärt Torsten Kiel. Wichtig sei es beim Kauf auf eine Typbescheinigung des Herstellers zu bestehen, dass die geltenden Emissionswerte für Staub und Kohlenmonoxid eingehalten werden.

Werde der neue Heizkessel oder Ofen noch in diesem Jahr gekauft, dann müsse er nur die Stufe 1 der BImSchV einhalten, ab Januar seien dann die strengeren Werte der Stufe 2 bei Neukauf geltend.