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Neue Regeln 2015 Mehr Zeit und Geld für Pflege

2015 gibt es sehr viele Änderungen für Verbraucher. Die Ratgeber-Redaktion hat hier die Wichtigsten zusammengefasst.

Von Kerstin Singer 31.12.2014, 01:21

Magdeburg l Die Verbraucher müssen sich im nächsten Jahr auf Neuerungen bei Gesundheit und beim Kauf von Lebensmitteln einstellen.

Gesundheit

Gesundheitskarte: Beim Arztbesuch wird jetzt nur noch die elektronische Gesundheitskarte mit Logo, Chip und Foto der Krankenkasse akzeptiert.

Pflegezeit: Zehn Tage lang können sich ab sofort Berufstätige ohne Lohnverzicht vom Arbeitgeber freistellen lassen, wenn sie akut die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und wird von der Pflegeversicherung bezahlt.

Betreuung: 104 Euro im Monat bekommen Pflegebedürftige jetzt neu in der Stufe 1 bis 3 für eine Hilfe im Haushalt oder die Alltagsbegleitung.

Umbauen: Für Umbauten für Pflegebedürftige wie Rollstuhlrampen oder begehbare Duschen gibt es jetzt 4000 statt bisher 2557 Euro als Zuschuss. Auch für Pflegehilfsmittel im Alltag gibt es mehr Geld: 40 statt 31 Euro im Monat.

Zuzahlung: Die Freibeträge bei Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen steigen für Ehegatten und Lebenspartner von 4977 Euro auf 5103 Euro.

Lebensmittel

Fleisch: Ab 1. April muss auf abgepacktem Fleisch stehen, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Diese Regelung gilt in der gesamten EU, allerdings nur für unverarbeitetes Fleisch. Sobald eine Prise Salz zugegeben wurde, muss die Herkunft nicht mehr angegeben werden.

Fisch: Auf Fischereierzeugnissen muss nun stehen, mit welchem Gerät diese gefangen wurden.

Gefrorenes: Das Einfrierdatum muss seit 13. Dezember auf gefrorenem Fleisch, Fleischerzeugnissen sowie unverarbeiteten Fischerzeugnissen stehen.

Honig: Ab 24. Juni muss auf Honig-Gläsern nicht mehr wie bislang der Pollen als Zutat aufgeführt sein. Damit kann es sein, dass der gesamte Pollenanteil des Honigs gentenisch verändert sein kann, ohne dass dies für den Verbraucher erkennbar ist.

Weichmacher: Für acht krebserregende Substanzen aus der Gruppe der polyzylklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe gelten ab 27. Dezember Grenzwerte. Verbraucherprodukte dürfen dann nur noch ein Milogramm je Kilogramm enthalten, bei Spielzeug und Babyartikeln gilt ein Grenzwert von 9,5 Milogramm pro Kilogramm Einzelsubstanz.

Verkehr

Fahrzeugabmeldung: Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Netz abgemeldet werden. Dazu braucht man den neuen Personalausweis und eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Die gibt es nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes freigelegt und an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. Auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen soll künftig via Internet möglich sein.

Umzug: Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Januar 2015. Die Tarife der Kfz-Versicherung richten sich weiter nach dem Wohnort - ummelden muss man Autos weiterhin.

Kurzzeitkennzeichen: Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einen angrenzenden Bezirk.

Automatischer Notruf: Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen und bis Ende 2017 fertig sein. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Eine EU-Verordnung wiederum nimmt die Autobauer in die Pflicht, bei Zulassungen von neuen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen diese mit dem eCall genannten Notrufsystem auszustatten. Ursprünglich war der Einführungstermin für den 1. Oktober 2015 vorgesehen, jetzt ist er auf den 31. März 218 verschoben.

Kfz-Steuerbefreiung: Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Vom 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

E-Autos: Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) soll Anfang Februar 2015 in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu erlauben. Die Zustimmung durch Bundesrat und das Parlament ist laut Michael Niedermeier, ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, zu erwarten. Die Umsetzung der Sonderrechte ist Sache der Kommunen.

Abgasnorm: Neuwagen müssen ab dem 1. September des kommenden Jahres die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Besonders für Diesel bringt sie Änderungen: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, erklärt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD). Sie rät Dieselkäufern, schon jetzt auf Euro 6 zu achten: "Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem."