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Steuererklärung 2009 Viel Geld zurückholen

Von Kapitalerträge und Abgeltungsteuer 15.04.2010, 04:49

Mehr als 700 Euro bekamen Arbeitnehmer im Durchschnitt zurück, die im vergangenen Jahr eine Steuererklärung gemacht haben. Die Arbeit wird sich in diesem Jahr noch mehr lohnen. Denn für einige Posten, wie zum Beispiel für Handwerkerkosten im Haushalt, können Steuerzahler jetzt mehr absetzen. Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt und die Zeitschrift " Finanztest " geben Tipps.

Erstmalig gilt für das Jahr 2009 die neue Abgeltungsteuer. Das bedeutet, dass Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne prinzipiell einheitlich an der " Quelle ", das heißt bei den Kreditinstituten, bei denen sie anfallen, besteuert werden. Zum Steuersatz von 25 Prozent kommen noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer hinzu, so dass Banken und andere Finanzdienstleister bis zu zirka 28 Prozent als Abgabenlast direkt an das Finanzamt abführen. Allerdings bleiben nach wie vor private Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages ( 801 Euro alleinstehend / 1602 Euro verheiratet ) steuerfrei, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag für 2009 erteilt wurde.

Grundsätzlich ist zwar die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den direkten Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP ( Einkünfte aus Kapitalvermögen ) entbehrlich. Aber wie überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. So sind Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn zum Beispiel

• die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wie bei privat vergebenen Darlehen,

• der Steuereinbehalt dem Grund oder der Höhe nach überprüft werden soll,

• gegenüber einer auszahlenden Stelle keine Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht worden sind oder

• außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden sollen.

" Finanztest " rät, sich bei der Abgeltungsteuer nicht darauf zu verlassen, dass mit der Steuerabrechnung von Bank oder Fondsgesellschaft alles erledigt ist. " Finanztest " liefert im April-Heft eine " Checkliste ", mit der man prüfen kann, ob das Ausfüllen der Anlagen KAP und SO trotz Abgeltungsteuer weiter Pflicht ist oder ob man die Steuerformulare freiwillig ausfüllen sollte, um Geld zurückzuholen.

Fahrtkosten und andere Werbungskosten

Wie bereits im Jahr 2008 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes klargestellt, ist die Pendlerpauschale wieder vollumfänglich gültig. Somit dürfen in der Steuererklärung 2009 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für den einfachen Weg bereits ab dem ersten Kilometer mit 0, 30 Euro steuermindernd in Ansatz gebracht werden.

Wenn Fahrtkosten und andere Werbungskosten zusammen die Pauschale von 920 Euro überschreiten, senkt jeder weitere Euro über dem Grenzwert die Steuerbelastung. Zu den Werbungskosten gehören daneben auch Kosten für Fortbildung, Gewerkschaftsbeiträge, Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit oder ein beruflich bedingter Umzug.

Arbeitszimmer

und Arbeitsmittel

Wie seinerzeit die Pendlerpauschale, so ist jetzt die Arbeitszimmerregelung umstritten. Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Es wird aber empfohlen, die Kosten für das beruflich genutzte Arbeitszimmer vorläufig wieder bis zu einer Höhe von 1250 Euro steuermindernd in Ansatz zu bringen. Dazu gehören neben den anteiligen Mietkosten auch solche für Strom, Heizung und sonstige Betriebskosten.

Allerdings handelt es sich um eine vorläufige Regelung, die unter Umständen – sollte das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Einschätzung kommen – eventuell zu Steuernachzahlungen nebst Zinsen führen kann.

Unabhängig davon aber können Aufwendungen für Arbeitsmittel wie den beruflich genutzten PC oder Fachliteratur als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden.

Höhere Ausgaben für

Haushaltsdienstleister

Im Bereich " haushaltsnahe Dienstleistungen " können Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder Pflegeleistungen ebenso Berücksichtigung finden wie der Aufwand für Handwerker. Für Letztere gilt seit 2009 der erhöhte abzugsfähige Betrag von maximal 1200 Euro ( 20 Prozent von 6000 Euro ). Zu beachten ist lediglich, dass nur die Kosten für Fahrt, Lohn und Maschinen abgerechnet werden dürfen – nicht aber die für Material.

Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es innerhalb bestimmter Höchstgrenzen großzügigere Abrechnungsmodalitäten als im Vorjahr. Für alle haushaltnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen im Haushalt dürfen 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro, also maximal 4000 Euro pro Jahr, steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten sind die Überweisungsbelege oder Kontoauszüge. Barquittungen werden nicht akzeptiert. ( rgm )

• Termine : Erledigen Sie Ihre Jahresabrechnung möglichst früh, wenn Sie Steuern zurückerwarten. Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, müssen Ihre Unterlagen bis 31. Mai 2010 beim Finanzamt sein. Sie können jedoch Fristverlängerung beantragen. Wenn die Steuererklärung 2009 freiwillig ist, endet die Frist sogar erst am 31. Dezember 2013. Sie können dann aktuell auch noch die Steuererklärungen für 2006 bis 2008 nachreichen, wenn Sie mit einer Erstattung rechnen.

• Formulare : Überlegen Sie, ob Sie Ihre Steuererklärung übers Internet abgeben wollen. Die elektronische Steuererklärung bearbeiten die Finanzbeamten oft schneller als die konventionelle, und es sind weniger Belege nötig. Sie können gratis das Programm der Finanzverwaltung nutzen unter www. elsterformular. de. Falls Sie lieber den traditionellen Weg wählen, erhalten Sie die Vordrucke wie gewohnt bei Ihrem Finanzamt oder unter www. formulare-bfin. de. Ein Teil der Kosten spart Ihnen auch wieder Steuern.

• Helfer : Lassen Sie sich doch einfach helfen, wenn Sie mit der Steuererklärung allein nicht klarkommen. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kostet je nach Höhe Ihrer Einnahmen zwischen 40 und 400 Euro im Jahr. Adressen finden Sie unter www. bdl-online. de oder www. Beratungsstellensuche. de. Steuerberater berechnen ihr Honorar je nach Arbeitsaufwand. Es gibt den Steuerberater-Suchservice unter www. dstv. de, www. bstbk. de oder www. stbk-sachsen-Anhalt. de.

• Ratgeber : Viele Steuerspartipps und ausführliche Hilfe beim Ausfüllen der Formulare bietet das " Finanztest Spezial Steuern 2010 ". Der " Steuerratgeber für Anleger " der Stiftung Warentest berät Sie außerdem umfassend bei der Abgeltungsteuer. Ihre Ausgaben für diese Fachliteratur erkennt das Finanzamt als Werbungskosten an.

www. test. de