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Volksstimme-Telefonforum zum Sprachtest für Vorschüler Ist die Sprache nicht altersgerecht, werden Vorschüler speziell gefördert

24.02.2010, 04:52

Auskunft zu Sprachtest und Sprachförderung gaben gestern am Volksstimme-Telefon Norbert Bischoff, Minister für Gesundheit und Soziales in Sachsen-Anhalt, Ilka Jagno vom Referat Kinder beim Sozialministerium, Birgit Arndt von der Integrativen Kindertageseinrichtung " Birkenhain " in Möckern und Frank Wolters von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt. Anja Hintze notierte Fragen und Antworten.

Frage : Was will und kann der neue Sprachtest ? Warum ist das nicht eine Aufgabe für Logopäden ?

Antwort : Mit dem Testverfahren "" Delfin 4 "" wird überprüft, ob die Sprachentwicklung des Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. Es geht nicht darum, medizinisch bedingte Sprachund Sprechfehler zu beheben. Diese werden zwar mit der Sprachstandsfeststellung erkannt, das Behandeln ist aber ein Fall für Logopäden. Die pädagogische Sprachförderung stellt keine Konkurrenz zur medizinischen Sprachtherapie dar.

Ab diesem Jahr gibt es für jedes Kind in Sachsen-Anhalt im vorletzten Jahr vor der Einschulung diesen Sprachtest, um gegebenenfalls vorhandene Defizite rechtzeitig vor der Einschulung im Rahmen einer Sprachförderung zu beheben. Ziel ist es, zu verhindern, dass eine zu geringe Sprachkompetenz den Start in der Grundschule behindert und damit womöglich auch Weichen für die gesamte Bildungsbiographie und soziale Integration falsch gestellt werden. Darüber hinaus ist die neue Sprachförderung ein Beitrag dazu, Unlust, Schulbummelei und Schulabbruch vorzubeugen.

Frage : Ist die Teilnahme am Sprachtest Pflicht ?

Antwort : Der Sprachtest gilt als ausgelagerter Bestandteil der Schuleingangsuntersuchung und ist daher für alle Kinder verpflichtend ( geregelt im Schulgesetz ). Soweit es bei einem Kind erforderlich ist, hat es im letzten Jahr vor der Einschulung an einer pädagogischen Sprachförderung teilzunehmen. Auch diese Verpflichtung zur Teilnahme ist im Schulgesetz verankert.

Frage : Wie werden diejenigen Kinder getestet, die keine Kindertagesstätte besuchen ?

Antwort : Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden vom verantwortlichen Schulträger in eine Kindertageseinrichtung zum Test eingeladen. So wird sichergestellt, dass wirklich allen Kindern, die für ihre Sprachentwicklung zusätzliche pädagogische Unterstützung benötigen, auch geholfen wird.

Frage : Wie und wie oft wurden die Erzieherinnen geschult ?

Antwort : Im März 2009 wurden in einer vom Sozialministerium organisierten und finanzierten Fortbildung insgesamt 89 Erzieherinnen zu Multiplikatorinnen geschult. Geleitet wurden die Fortbildungen von Prof. Dr. Lilian Fried von der Universität Dortmund, die das Testverfahren " Delfin 4 " entworfen hat.

Den Erzieherinnen wurde die Umsetzung der Sprachstandfeststellung und Sprachförderung ausführlich erläutert. Es fanden jeweils zweitägige Kurse in Magdeburg, Halle und Wernigerode statt. Nachdem die Materialien in den Kitas waren, erfolgte durch die Multiplikatorinnen von Juni bis August 2009 die Fortbildung von je einer Fachkraft pro Kita. Diese schulten dann ihre gesamten Teams von August bis Dezember 2009. Im Mai fanden Informationsveranstaltungen für die Jugendämter statt.

Frage : Ich bin Leiterin einer kommunalen Kindertagesstätte und habe vom Träger keinerlei Informationen bekommen, wieviele zusätzliche Stunden wir für den Sprachtest bezahlt bekommen. Wir sollten erstmal loslegen. Wie soll ich mich verhalten ?

Antwort : Mit der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung ist ein jährliches Finanzvolumen von etwa 2, 4 Millionen Euro verbunden. Das Geld ist dazu da, den zusätzlichen Stundenbedarf der Erzieher zu bezahlen. Das heißt, Sprachstandfeststellung und Sprachförderung sollen nicht zu Lasten des Betreuungsschlüssels gehen. Die Kitas sollen vielmehr mit dem zusätzlichen Geld das Stundenkontingent ihrer Erzieherinnen erhöhen. Für die neue Aufgabe wird zusätzliche Erzieherzeit vom Land bezahlt. Das Geld für 2010 muss laut Gesetz am 1. Februar bei Ihrer Kommune eingegangen sein. Der Träger hat also die notwendigen Informationen. Bitte erkundigen Sie sich dort.

Frage : Warum hat man sich gerade für das bisweilen umstrittene Programm " Delfin 4 " entschieden ?

Antwort : Das Konzept " Delfin 4 " wurde von Prof. Dr. Lilian Fried von der Universität Dortmund entwickelt. Es wird seit mehreren Jahren insgesamt erfolgreich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Nach umfangreichen Recherchen und Gesprächen mit pädagogischen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen und Fachexperten sowie in Auswertung von Expertisen zu Charakteristika und Qualität verschiedener Sprachstandserfassungsverfahren hat man sich in Sachsen-Anhalt entschieden, " Delfin 4 " zu übernehmen. Ausschlaggebend war, dass es sich um ein zweistufiges Testverfahren handelt, das in den Kitas einfach praktiziert werden kann. Die Kinder bleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Auch die sich gegebenenfalls anschließende Sprachförderung findet in der Kita statt, sie wird in den Tagesablauf integriert.

Dem Sozialministerium ist bekannt, dass das Verfahren nicht ganz unumstritten ist. Es setzt sich mit jeder Kritik konstruktiv auseinander. Das Programm ist ein lernendes System. Es kann, soll und wird ausgebaut. Aber jetzt gehen wir damit erst einmal an den Start.

Frage : Was konkret wird mit dem Verfahren getestet ?

Antwort : Ziel des Testes ist es, die Kinder immer wieder zum Sprechen und zum Nachsprechen anzuregen. Mit Hilfe von vorgegebenen Spielsituationen sollen die Kinder Aufgaben bearbeiten, die Aufschluss über ihre sprachlichen Fähigkeiten und das Verstehen von Sprache bieten. Der Sprachtest vollzieht sich in zwei Stufen : Die erste Stufe dient dazu, zwischen jenen Kindern zu unterscheiden, deren Sprachentwicklung unproblematisch zu verlaufen scheint, und denjenigen, bei denen dies möglicherweise nicht der Fall ist. Für Kinder, die den ersten Test ohne Schwierigkeiten meistern, ist das gesamte Verfahren damit beendet. Kinder, bei denen Sprachauffälligkeiten festgestellt wurden, werden in einer zweiten Stufe mit Hilfe eines Einzeltests genauer untersucht.

Frage : Wann findet die Sprachförderung statt ?

Antwort : Die zusätzliche Sprachförderung ist auf das Kind zugeschnitten und findet in der Einrichtung während des Tagesablaufes statt. Außerdem erhalten die Eltern Hinweise zur Sprachförderung zu Hause. Wenn das Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, aber Unterstützung benötigt, kann es in einer Einrichtung angemeldet werden. Die Teilnahme an der zusätzlichen Sprachförderung ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben.

Frage : Mein Sohn ist durch den Test gefallen, obwohl ich finde, dass er gut spricht und nur derzeit etwas nuschelt. Da ist er für die Schule doch abgestempelt. Was meinen Sie ?

Antwort : Das Wort " Test " schreckt viele Eltern ab, dabei ist die Sprachstandsfeststellung doch nur Mittel zum Zweck – und der ist in diesem Fall die Verbesserung der Sprachkompetenz. Ihre Angst vor einer Stigmatisierung Ihres Sohnes in der Grundschule ist unbegründet, denn die Unterlagen von "" Delfin 4 "" werden vor der Einschulung vernichtet. Sehen Sie den Test einfach positiv – Ihr Kind kommt in den Genuss einer kostenlosen Förderung.

Frage : Wie erfolgt die Auswertung des Tests ?

Antwort : Die Auswertung erfolgt nach einer Art Ampel-System. " Grün " bedeutet, die Sprachentwicklung ist altersgerecht, eine Förderung ist nicht erforderlich. " Gelb " heißt, es gibt Defizite in der Sprachentwicklung, ein zweiter Test ist erforderlich, der dann zweifelsfrei erkunden soll, ob eine spezielle Förderung notwendig ist. " Rot " hingegen besagt, dass eine eine Förderung auf jeden Fall nötig ist.

Steht die Ampel beim zweiten Test auf " Grün ", sind Restzweifel ausgeräumt, eine weitere Förderung ist nicht erforderlich. Bei " Rot " hat auch der zweite Test bestätigt, dass eine zusätzliche Sprachförderung nötig ist.

Frage : Mein Kind ist hörbehindert und in seiner Sprache stark eingeschränkt. Muss es an dem Test teilnehmen ?

Antwort : Die Tests im Rahmen von " Delfin 4 " sind für Kinder mit Behinderungen in der Regel nicht aussagekräftig. Deshalb kann für diese Kinder laut Gesetz ein anderes angemessenes Verfahren zur Erfassung der Sprachkompetenz eingesetzt werden. Eltern können das beim Schulträger beantragen. Sprechen Sie mit Ihrer Kindertagesstätte.

Frage : Mein Kind kommt 2011 in die Schule. Warum darf es nicht teilnehmen ?

Antwort : Die erste Sprachstandsfeststellung in Sachsen-Anhalt erfasst Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 30. Juni 2006 geboren sind, also 2012 in die Schule kommen. Für ältere Kinder ist der Test unangemessen.