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Wie viel Schnee trägt das Dach ? Bei Wellblech-Dächern ist besondere Vorsicht geboten

15.01.2010, 04:52

Was Wintersportler freut, erfüllt Hausbesitzer mit Sorge. Keine Panik, so der Rat von TÜV SÜD angesichts des starken Schneefalls in Deutschland. Die Bautechnik-Experten erklären, wo Gefahren für Dächer und Gebäude lauern können und wie Abhilfe zu schaffen ist.

Grundlagen klären : Mit wie viel Schnee kommt ein Dach zurecht ? Bei vielen alten Gebäuden liegen keine statischen Berechnungen mehr für die Beantwortung dieser Frage vor. Dann sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen. Auf wie viel Schneelast die Dächer in einer bestimmten Region grundsätzlich ausgelegt sind, weiß die Fachabteilung im Rathaus. Auch Architekten, Planer und Ingenieure aus der Region sind wichtige Ansprechpartner bei dieser Frage.

Dachtypengerecht vorgehen : Bei Dachstühlen, die klassisch zimmermannsmäßig erstellt wurden ( mit Sparren, Pfeilern und Stützen ), gilt folgende Faustformel : Eine Last, die der Dachstuhl bisher getragen hat, wird er auch weiterhin tragen. Bei einem Dachstuhl mit weitgespannter Konstruktion sollte ein Fachmann klären, wie hoch die Schneelast werden darf. Es geht um ein Flachdach aus Stahlbeton ? Grundsätzlich eher unkritisch – aber zu beurteilen ist immer der Einzelfall. Besondere Vorsicht ist bei Wellblechdächern – zum Beispiel von Garagen oder Schuppen – geboten. Hier auf jeden Fall den Experten fragen, ob das Dach begehbar ist – und gegebenenfalls mit Last verteilenden Platten arbeiten.

Regelmäßig kontrollieren :

Für größere Schäden an Dächern sind nicht allein die Schneemassen verantwortlich. Es kommt auch auf den gesamten baulichen Zustand an. Bei einem zimmermannsmäßig erstellten Dachstuhl sollten folgende Indizien zu einem Anruf bei einer Fachfirma führen : Risse im Holz ; Löcher oder Rost an Nagel- oder Schraubverbindungen sowie durch Nässe vermodertes Holz. Auch eine durchgebogene Mansardenwand weist auf Schäden im Dach hin. Bungalowbesitzer sollten im Winter regelmäßig kontrollieren, ob das Wasser vom Flachdach sicher abläuft. Sind die Abläufe über längere Zeit zugefroren, kann es im Dachbereich zu Wasserschäden kommen. Dächer, die nicht von innen zugänglich sind, sollten im Abstand von sechs oder sieben Jahren geöffnet und besichtigt werden. Wenn es im Holz aufgrund von Schwitzwasser oder eingedrungenem Regen vermoderte Stellen gibt, sollte nach unbedingt einen Fachmann kontaktieren.

Vorsichtig räumen : Bevor ein Dach bei starkem Schneefall freigeschaufelt wird, muss unbedingt die Frage der Begehbarkeit geklärt werden. Dann steht die Eigensicherung der Schneeräumer an erster Stelle. Sonst wird der Einsatz auf dem Dach möglicherweise zu einem lebensgefährlichen Wagnis. Natürlich ist auch darauf zu achten, dass Passanten durch die Räumarbeiten nicht gefährdet werden. Außerdem : Nicht versehentlich mit der Schneeschaufel die Abdichtung des Dachs beschädigen. Diese Gefahr besteht vor allem bei dünnen Wellblechdächern.

Auch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt weist auf Unfallgefahren hin, wenn Dächer von Schnee beräumt werden. Diese Gefahren können im Abrutschen von Leitern beim Aufstieg auf das Dach, Ausrutschen und Stürzen auf dem Dach, Abstürzen von der Dachkante und im Durchbrechen durch nicht ausreichend tragfähige Dächer bestehen. Vor Beginn der Räumarbeiten ist daher zu prüfen, ob das Dach betreten werden kann. Wenn ja, ist für einen sicheren Aufstieg auf das Dach zu sorgen und ein gefahrloses Räumverfahren zu wählen.

Anlegeleitern dürfen nur bis zu Dachhöhen von maximal fünf Metern verwendet werden, müssen standsicher aufgestellt werden und mindestens einen Meter über die Austrittsstelle ragen.

Grundsätzlich müssen am Ein- und Ausstieg Sicherungen gegen Absturz vorhanden sein. Auf den Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn die Absturzkanten durch Geländer gesichert oder wenigstens Anschläge für Absturzsicherungssysteme vorhanden sind und genutzt werden. Ein großes Problem auf Dächern sind laut Landesamt für Verbraucherschutz nicht tragfähige Bauteile, zum Beispiel Lichtkuppeln, Lichtbänder oder nicht durchtrittsichere Dachplatten. Bei schneebedeckten Dächern sind solche Konstruktionen häufig nicht zu erkennen. Das Risiko des Hindurchstürzens ist sehr hoch.

Daher müssen nicht durchtrittsichere Bauteile gegen unbeabsichtigtes Betreten gesichert sein und das Räumpersonal über deren Lage vor Beginn der Arbeiten informiert werden. " Jeder Arbeitgeber, der Beschäftigte auf ein Dach zum Arbeiten schickt, und auch jede Privatperson muss im Vorfeld alle Risiken prüfen und Maßnahmen treffen, damit niemand vom Dach herunter- oder hindurchstürzt ", so das Landesamt für Verbraucherschutz. ( rgm )