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Tipps der Steuerberaterkammer Mehr Netto-Einkommen durch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte

11.02.2010, 04:52

Wer hat schon etwas zu verschenken ? Viele Arbeitnehmer können mit dem Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte sofort mehr verfügbares Geld in der eigenen Kasse haben. Die Steuerberaterkammer gibt dazu folgende Tipps.

Magdeburg ( rgm ). Normalerweise zahlen Arbeitnehmer Monat für Monat einen Teil ihres Einkommens sozusagen " automatisch " an den Fiskus, d. h. der Arbeitgeber zieht vom Gehalt die Lohnsteuer ab, die der Lohnsteuerklasse seines Arbeitnehmers entspricht, und überweist sie direkt an das Finanzamt. Dabei wird von der voraussichtlichen Jahres-Lohnsteuer ausgegangen.

Im Ergebnis zahlen viele Arbeitnehmer im Jahresverlauf mehr Steuern, als sie eigentlich schulden. Diese bekommen sie mit Hilfe der Steuererklärung zurück, die aber erst nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden kann. Wer sofort für mehr Netto im Portemonnaie sorgen möchte, schafft dies mit der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, denn dadurch ermäßigt sich die Lohnsteuer, die monatlich vom Arbeitslohn einbehalten wird. Das ist jetzt sogar lukrativer als bisher. So lassen sich wieder uneingeschränkt die Vorteile der alten Entfernungspauschale nutzen. Auch Ausgaben für Kinderbetreuung oder Schulgeld lassen sich in Freibeträge umwandeln. Ebenso kann unter bestimmten Umständen für Heimarbeiter das Arbeitszimmer wieder steuermindernd Berücksichtigung finden.

Grenze für Freibeträge

Arbeitnehmer können prinzipiell Werbungskosten, bestimmte Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen als Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das macht das Finanzamt aber grundsätzlich erst, wenn im Jahr insgesamt mehr als 600 Euro an Freibeträgen aller Art zusammenkommen. Bei Werbungskosten für Arbeitnehmer gilt eine weitere Hürde : Sie bringen nur dann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wenn dieser über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro liegt. Wenn Arbeitnehmer " nur " Werbungskosten geltend machen können, brauchen sie also mindestens 1 521 Euro, um die Hürde zu überspringen ( 920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag plus 600 Euro Antragsgrenze ). Wobei diese 600-Euro-Grenze nicht in jedem Fall gilt, für Behinderte beispielsweise und auch für diverse Ausnahmen gelten Sonderregelungen. So kann im Folgenden lediglich eine Auswahl von Freistellungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, letztlich jedoch ist die individuelle Situation ausschlaggebend, so dass im Einzelfall diese Entscheidungen mit Hilfe eines Steuerexperten geklärt werden sollten.

Entfernungspauschale

Arbeitnehmer können prinzipiell für jeden Kilometer, den sie vom Betrieb entfernt wohnen, 30 Cent in Anrechnung bringen. Wer ausschließlich Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb geltend machen kann, muss bei beispielsweise 230 Arbeitstagen im Jahr mindestens 23 Kilometer vom Betrieb entfernt wohnen, um die 1. 521 Euro Grenze zu überschreiten.

Ausgaben für den Job

Dazu können beispielsweise Ausgaben für Fachbücher, Fachzeitschriften, Werkzeug, Computer, Büromöbel, Arbeitsbekleidung und andere Arbeitsmittel, aber auch Kosten für Bewerbungen und unter bestimmten Umständen für eine doppelte Haushaltsführung gehören. Ausschlaggebend ist, dass die Arbeitsmittel nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.

Arbeitszimmer

Vor allem Lehrer, aber auch Richter, Außendienstler und andere Berufsgruppen können den Fiskus wieder an den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer beteiligen und diese als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies ist eine vorläufige Regelung, da die Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit noch aussteht. Zuvor war die Eintragung eines Freibetrages nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer nachweislich den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellte. Die Verfassungsmäßigkeit dieser umstrittenen Einschränkung wurde im vergangenen Jahr infrage gestellt. Ein negatives Resultat der noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung kann dann unter Umständen zu Steuernachzahlungen führen, wenn ein Freibetrag eingetragen worden ist.

Kinderbetreuung

Für Kinder bis 14 dürfen viele Eltern bis zu 6. 000 Euro Kinderbetreuungskosten geltend machen. Zwei Drittel davon akzeptiert das Finanzamt, so dass maximal 4 000 Euro pro Kind als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können.

Schulgeld

30 Prozent des Schulgelds für Privatschulen sind bis zu einer Höhe von 5. 000 Euro als Sonderausgaben steuerlich abziehbar. Das Finanzamt berücksichtigt diese Summe als Freibetrag.

Sonderausgaben

Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner und Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung, zum Beispiel für ein Erststudium oder auch die Nachholung des Abiturs können in einen Freibetrag umgewandelt werden.

Extra-Belastungen

Krankheits-, Behinderungsund Scheidungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Freibetrag Steuern sparen. In aller Regel wird allerdings zunächst eine angemessene Selbstbeteiligung in Abzug gebracht. Auch Ausbildungsfreibeträge für Kinder über 18, die auswärts wohnen und Unterhaltszahlungen an Angehörige lassen sich zu Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte machen.

Freibetrags-Faktor

Arbeitnehmer-Ehepaare, die für 2010 das neue Faktorverfahren ( Steuerklasse IV plus Faktor ) gewählt haben, können nun die entsprechend aufgeteilten Freibeträge zum Beispiel für höhere Werbungskosten oder für Kinderbetreuungskosten ebenfalls schon im Jahresverlauf beim Lohnsteuerabzug geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt diese Freibeträge dann bei der Berechnung des Faktors.

Fazit

Dies sind nur einige Beispiele für Möglichkeiten der Eintragung von Freibeträgen. Wer sein Freibetragspotenzial voll ausschöpfen möchte, sollte sich professioneller Beratung bedienen. Spezialisten sind im Steuerberater-Suchdienst über die Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt unter " www. stbk-sachsen-anhalt. de " zu finden.