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Zahnzusatzversicherungen Erst acht Monate nach dem Vertragsabschluss gibt es Leistungen

22.04.2010, 04:49

Die Krankenkassen müssen nicht mehr jede Zahnbehandlung zu hundert Prozent bezahlen. Zahnzusatzsversicherungen sollen die Lücken füllen. Die Mehrzahl dieser Versicherungen bewertet die Stiftung Warentest heute als " sehr gut " bis " ausreichend ". Allerdings gibt es deutliche Beitragsunterschiede.

Berlin ( rgm ). Wenn Patienten einen künstlichen Zahnersatz brauchen, bekommen sie von ihrer Krankenkasse nur noch einen festen Zuschuss. Der Betrag fällt gleich hoch aus, egal, ob Patienten einen fehlenden Zahn durch eine einfache Brücke oder durch ein teures Implantat ersetzen lassen. Die Höhe richtet sich immer nach den Kosten, die für eine medizinisch ausreichende, aber wirtschaftliche Versorgung entstehen würden. Der Gesetzgeber hat für jeden Krankheitsbefund einen Betrag festgesetzt. Jedes Extra, das über die gesetzlich festgelegte " Regelversorgung " hinausgeht, muss der Patient privat bezahlen. Das kann die Keramikverblendung eines Backenzahns sein oder die Goldlegierung für Kronen oder Brücken anstelle eines Materials ohne Edelmetall.

Seitdem die gesetzliche Neuregelung im Jahr 2005 eingeführt wurde, nahm die Nachfrage nach diesen Zusatzversicherungen zu. Selbst wenn jemand sich genau an die Regelversorgung hält, muss er 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen – je nachdem, wie regelmäßig er in den zurückliegenden zehn Jahren beim Zahnarzt war. Für eine Brücke über einen fehlenden Zahn zahlt der Patient zwischen 200 und 300 Euro. Wer in die gleiche Zahnlücke ein Implantat einsetzen lässt, trägt unter Umständen mehr als 2000 Euro selbst, schreibt " Finanztest ".

Zusatzversicherung frühzeitig abschließen

Wer eine Zahnzusatzpolice will, sollte sie möglichst abschließen, bevor die erste Großbaustelle anfällt. Für Behandlungen, die der Zahnarzt bereits vor Abschluss des Vertrags begonnen hat, muss die Versicherung später nicht zahlen. Das gilt auch für alle Behandlungen, die er zwar noch nicht begonnen, aber bereits empfohlen hat.

Zahnprobleme im Versicherungsantrag zu verschweigen oder zu verharmlosen, ist der falsche Weg. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, beim Zahnarzt nachzuforschen. Kommt heraus, dass ein Kunde absichtlich falsche Angaben gemacht hat, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder diesen sogar anfechten. Dann muss der Kunde unter Umständen bereits erhaltene Leistungen wieder zurückzahlen.

Auch für Zahnersatz, der bereits in den ersten acht Monaten nach Vertragsschluss notwendig wird, kommt der Versicherer nicht auf. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat der Kunde Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Oft sind diese außerdem in den ersten drei bis sechs Jahren auf bestimmte Höchstsummen begrenzt.

Die Beiträge in Zahnzusatztarifen können nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sein. Die Leistungen hängen nicht von der Kalkulation ab. Diese wirkt sich jedoch auf die Entwicklung der Beiträge aus. Tarife nach Art der Schadenversicherung haben bereits eingebaute Beitragsstufen, wenn der Kunde ein bestimmtes Alter erreicht. In beiden Vertragstypen können dieVersicherer den Beitrag nachträglich anheben. Der Beitrag für Tarife nach Art der Lebensversicherung muss sogar erhöht werden, wenn ein Treuhänder feststellt, dass die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft höher sind, als der Versicherer kalkuliert hatte. Dies ist beispielsweise den Kunden im Tarif ZG der Barmenia Krankenversicherung passiert, dessen Beiträge zu Jahresbeginn stark gestiegen waren. Der Tarif wird inzwischen für Neukunden nicht mehr angeboten.

Ärgern sich Kunden über Beitragserhöhungen, sollten sie nicht einfach kündigMancmal können sie in einen günstigeren Tarif derselben Versicherungsgesellschaft wechseln. Häufig werden die bereits im alten Vertrag absolvierten Wartezeiten anerkannt und auch mittlerweile hinzugekommene Zahnerkrankungen bringen keine Nachteile mit sich.

Beispielsweise bietet die Barmer ihren Kunden an, in den neuen Tarif ZGPlus zu wechseln. Der Tarif ist günstiger als der ZG und bietet gleich gute Leistungen für Zahnersatz.

Der einzige Nachteil ist eine Leistungsbegrenzung für die ersten fünf Vertragsjahre.

• Zusatleistungen :
Sie kosten zusätzlich Geld. Die umfangreichsten Angebote bieten die Tarife ZAB + ZAE + ZBB der Direktversicherer Ergo Direkt und Neckermann. Bereits 43-jährige Männer und Frauen zahlen zusätzlich 30 Euro im Monat. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge weiter an.

• Tarifwechsel :
Bei Beitragserhöhungen der laufenden Zahnpolice kann man in einen günstigeren Tarif wechseln. Hat der neue Tarif keine höheren Leistungen als der alte, sollte es keinen Risikozuschlag und keine neue Wartezeit geben.

• Versichererwechsel :
Bei einem Wechsel der Gesellschaft kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das kann sich dann lohnen, wenn in absehbarer Zukunft keine Behandlungen anstehen, denn im neuen Vertrag gilt wieder die Wartezeit von acht Monaten und in den ersten Jahren gibt es nur eingeschränkte Leistungen.

Regelversorgung :
Wer den Eigenanteil an der Regelversorgung der Kassen minimieren will, braucht keine Versicherung. Die Regelversorgung kann helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn zum Beispiel mehrere Zähne innerhalb kurzer Zeit saniert werden müssen.