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Nachlassregelung Behindertentestament sichert Kinder nach dem Tod der Eltern ab

Von Dirk Baas 13.03.2010, 04:49

Niemand tut es gern und doch ist es so wichtig : Jeder, der seinen Nachlass anders verteilen möchte, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte ein Testament machen. Für Eltern mit behinderten Kindern gilt das ganz besonders. Sie können mit einem sogenannten Behindertentestament sicherstellen, dass ihr Kind auch nach dem eigenen Tod gut versorgt ist. Weil diese Nachlassregelung recht kompliziert ist, rät der Bundesverband Lebenshilfe interessierten Eltern, immer den Rat von Experten einzuholen.

Frankfurt a. M. ( epd ). Monika und Fritz Schubert ( Namen geändert ) haben zwei erwachsene Kinder. Besonders sorgen sich die Eltern um die Zukunft von Sebastian, der schwerstbehindert in einer Pflegeeinrichtung lebt. Für die Kosten kommt der Sozialhilfeträger auf. Die Schuberts wollen ihren Nachlass frühzeitig regeln. Ihr vorrangiges Ziel : Sebastian soll zukünftig die medizinischen Leistungen bekommen, die er benötigt und Geld für seine Hobbys und Urlaube haben. Und : An seinem Geburtstag und zu Weihnachten soll er sich persönliche Wünsche erfüllen können. Tochter Anna soll aber keinesfalls leer ausgehen und ebenfalls erben.

In dieser Konstellation empfiehlt sich ein Behindertentestament, sagt der Geschäftsführer der Lebenshilfe, Ulrich Bauch. Denn " neben der Versorgung des behinderten Kindes bleibt das elterliche Vermögen in der Familie, weil dem Sozialhilfeträger der Zugriff auf das Erbe verweigert ist. " Angesichts der hohen Kosten, etwa für einen Heimplatz, wären kleine und sogar mittlere Vermögen ohne Behindertentestament in kurzer Zeit aufgebraucht, erläutert Bauch. Im Fall der Familie Schubert wird Sebastian im Testament als Vorerbe eingesetzt, seine Schwester Anna als sogenannte Nacherbin. Zudem wird eine lebenslange Testamentsvollstreckung angeordnet. Dadurch stehen Sebastian bis zu seinem Tod alle Erträge zu seiner individuellen Verwendung zu, die der Nachlass abwirft. Ihm werden etwa Zinsen von einem Sparbuch ausbezahlt, während er das Geld auf dem Sparbuch nicht antasten darf. Nach seinem Tod fällt das Erbe dann an seine Schwester Anna. Die Eltern können indes auch verfügen, dass Sebastian Teile der Erbsubstanz ausbezahlt werden. Das führt allerdings dazu, dass Schwester Anna einmal weniger erben wird.

Juristisch sattelfest sind Behindertentestamente seit 1993, als sich der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil mit allen Aspekten des Behindertentestaments befasst hat. Darin erklärte das Gericht, diese spezielle Form der Nachlassregelung sei nicht sittenwidrig und zumindest für kleine und mittlere Vermögen zulässig.

" Ist das Behindertentestament sorgfältig gemacht, steht es auf sicheren Füßen ", bestätigt auch Martin Eckert, Geschäftsführer des Hamburger Vereins Leben mit Behinderung. Sein Verein wirbt seit Jahren für diese Nachlassregelung, weil sie auch weniger vermögenden Familien Vorteile biete : " Es geht darum, dem behinderten Kind möglichst gut zu helfen, und nicht darum, Vermögen unangetastet in der Familie weiterzureichen. " Eckert sieht in der oft jahrzehntelangen Testamentsvollstreckung den Knackpunkt des Behindertentestamentes. Denn die Eltern müssen diese Frage verlässlich regeln. Das Problem : Wer soll den Nachlass kompetent verwalten, wenn das behinderte Kind keine Geschwister hat ? Oder die sich dazu nicht in der Lage sehen und auch andere nahe Verwandte nicht in Frage kommen ? Der Hamburger Verein hat eine Lösung für seine Mitglieder gefunden. Er gründete eine Tochtergesellschaft, die sich ausschließlich um die Nachlassverwaltung kümmert. " Dort werden zur Zeit 15 Behindertentestamente vollstreckt ", berichtet Eckert, Tendenz deutlich steigend.

Die Testamentsvollstreckung dürfe auf keinen Fall abreißen, warnt Eckert : " Fällt der Testamentsvollstrecker aus, dann bricht das Behindertentestament zusammen. " Die Folge : Der Schutzmechanismus greift nicht mehr, und der Staat kann noch auf das Erbe zugreifen.