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Bildungsscheck und Bildungsprämie können sich auszahlen Geld für die Weiterbildung

19.10.2011, 04:25

Berlin (dapd) l Wenn die Firma nichts für die Weiterbildung tut, müssen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit für den Beruf lernen. Derzeit bildet sich jeder achte Bundesbürger zwischen 18 und 64 Jahren privat beruflich fort, wie das Bundesbildungsministerium für das Jahr 2009 ermittelte. Der Staat fördert den Bildungseifer unter anderem durch Steuererleichterungen, Weiterbildungsausgaben sind in der Regel absetzbar. Um auch Arbeitnehmern beziehungsweise Selbstständigen mit niedrigeren Einkommen eine private Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es mit der bundesweiten Bildungsprämie und den Bildungsschecks einiger Bundesländer zudem eine direkte finanzielle Unterstützung.

Die Bildungsprämie ist ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Kursgebühren. Allerdings ist die Prämie auf 500 Euro pro Jahr begrenzt. Außerdem darf das Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge nicht über 25.600 Euro liegen. Bei gemeinsam zur Steuer veranlagten Verheirateten ist die Fördergrenze mit 51.200 Euro erreicht. Die Bildungsprämie können übrigens auch Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit bekommen, nicht jedoch Arbeitslose.

Wichtig ist, dass der Antrag auf die Bildungsprämie vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird. Zuständig für die Bearbeitung sind Beratungsstellen, die häufig bei Volkshochschulen angegliedert sind (Adressen unter www.bildungspraemie.info). Die Berater prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind und die angestrebte Weiterbildung sinnvoll ist. Ist beides der Fall, gibt es den Prämiengutschein.