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Neues Transplantationsgesetz tritt am 1. August in Kraft / Bundeszentrale beantwortet Fragen 12 000 Menschen warten auf ein Organ

31.07.2012, 03:23

Gegen Unsicherheit hilft Information - gerade nach dem Skandal am Göttinger Uniklinikum und dem neuen Transplantationsgesetz, das morgen in Kraft tritt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet Fragen.

Frage: Wie viele Menschen warten in Deutschland auf ein Organ?

Antwort: Das sind rund 12 000, viele davon vergeblich. Auf eine Million Einwohner kommen nur 14,9 Spender.

Frage: Werden Organ- und Gewebespender registriert?

Antwort: In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei sich tragen.

Frage: Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?

Antwort: Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere einer oder eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Frage: Welche Vorerkrankungen schließen eine Organ- und Gewebespende generell aus?

Antwort: Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der oder dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt. So ist auch nach einer ausgeheilten Krebserkrankung eine Organspende prinzipiell möglich.

Frage: Welche Voraussetzungen müssen für eine Organ- und Gewebespende von Verstorbenen erfüllt sein?

Antwort: Das ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärztinnen oder Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des verstorbenen Menschen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Frage: Wer bekommt meine Organe und Gewebe?

Antwort: Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Organ bekommt. Dazu gehören Blutgruppe, Alter, Gewicht und die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Die gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem Belgien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Slowenien angeschlossen sind, erleichtert es, die optimalen Empfängerinnen und Empfänger zu ermitteln.

Frage: Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?

Antwort: Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber über die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

Frage: Woher bekommt man einen Organspendeausweis?

Antwort: Der kann im Internet unter http://www.organspende-info.de/aktivitaeten/ausweis/bestellen/ heruntergeladen werden oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 90 40 400 bestellt werden..

Frage: Können Menschen unter 18 Jahren einen eigenen Organspendeausweis ausfüllen?

Antwort: Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Frage: Muss man sich untersuchen lassen, bevor man einen Organspendeausweis ausfüllt?

Antwort: Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Frage: Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?

Antwort: Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Organspendeausweis zu finden ist.

Frage: Kann man im Organspendeausweis bestimmte Organe und Gewebe von einer Spende ausschließen?

Antwort: Ja, man hat fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten im Organspendeausweis. So kann man der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe von einer Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe für eine Spende zur Verfügung stellen, die Organ- und Gewebespende generell ablehnen oder die Entscheidung auf eine Person seines Vertrauens übertragen. Frage: Was passiert, wenn man seine Meinung zur Organ- und Gewebespende ändert?

Antwort: Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis vernichtet werden.