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Volksstimme-Telefonforum zur Pflege und Pfl egeversicherung Nicht ausgeschöpfte Leistungen in das kommende Jahr übertragen

12.12.2007, 04:56

Mit der steigenden Zahl pflegebedürftiger älterer Menschen nimmt die Nachfrage nach Pfl egediensten ständig zu. Den passenden Anbieter zu finden ist nicht immer leicht. Zuverlässig muss er sein, das Zwischenmenschliche muss stimmen, und auch der Preis sollte nicht zu hoch sein. Auskünfte zur Pfl ege erteilten gestern Pflegeexperten in einem Volksstimme-Telefonforum. Uwe Seidenfaden stellte wichtige Fragen und Antworten zusammen.

Frage : Ich habe für meinen Mann die Einstufung in eine Pflegestufe beantragt. Muss ich bei Bewilligung einen Pflegedienst beauftragen ?

Antwort : Die Pfl egeversicherung sieht vor, dass der Versicherte selbst entscheidet, wie und von wem er sich pfl egen lässt – vorausgesetzt, die Qualität der häuslichen Pfl ege ist sichergestellt. Wenn der Versicherte von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden betreut werden möchte, kann er Pflegegeld bekommen. Es beträgt in der 1. Pflegestufe 205 Euro ( 410 Euro in Stufe 2 und 665 Euro in Stufe 3 ). Der Versicherte kann das Pflegegeld als Honorierung an jene weitergeben, die sich um ihn kümmern. Wenn professionelle Pflegekräfte engagiert werden, erhält man die Pflege als so genannte Sachleistung. Die Pfl egedienste rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab. Pfl egestufe 1 umfasst Pfl egesätze im Gesamtwert von 384 Euro ( Stufe 2 von 921 Euro und Stufe 3 von 1 432 Euro ). Es ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich.

Frage : Ich habe für meine demenzkranke Mutter in diesem Jahr nur 380 Euro an Zusatzleistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen. Zustehen würden mir 460 Euro. Kann ich den Rest mit in das Jahr 2008 nehmen ?

Antwort : Ja. Zusatzleistungen der Pfl egeversicherung können in das neue Jahr übertragen werden. Patienten mit erhöhtem Betreuungsbedarf steht neben der häuslichen Pflege ein Betrag von 460 Euro pro Kalenderjahr für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Wurde dieser Betrag in diesem Jahr nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest nicht. Ihnen stehen also im kommenden Jahr 540 Euro zur Verfügung.

Frage : Welche Unterlagen muss ich der Pflegekasse für einen Antrag auf ein Pflegebett vorlegen ?

Antwort : Für den Antrag brauchen Sie eine Verordnung für Hilfsmittel von Ihren behandelnden Arzt. Die Verordnung geht an das Sanitätshaus, und das setzt sich dann mit Ihrer Kasse in Verbindung.

Das Pflegebett ermöglicht eine bessere Pflege – zum Beispiel, wenn es darum geht, Druckgeschwüre zu verhindern.

Frage : Mein Mann ist durch eine Halbseitenlähmung nach einem Schlaganfall bettlägerig. Was kann ich tun, um rote Druckflecken zu verhindern ?

Antwort : Pflegebedürftige, die sich nur wenig bewegen können, haben ein hohes Risiko für ein Druckgeschwür ( Dekubitus ). Offene Stellen an Ferse oder am Po entstehen, wenn Haut so unter Druck gerät, dass sie schlechter durchblutet wird und Zellen schließlich absterben. Besonders gefährdet sind Steißbein, Hüfte, Schulterblätter, Fersen, Knöchel und Ellenbogen. Damit es nicht zu Druckgeschwüren kommt, sollte der Patient aktivierend gepflegt werden. Das heißt, man sollte ihn regelmäßig – etwa alle zwei Stunden – bewegen. Hilfreich sind darüber hinaus spezielle Lagerungsmittel und Anti-Dekubitus-Matratzen mit wechselndem Auflagedruck auf die Haut. Wichtig ist es, den Kranken so oft wie möglich aus dem Bett zu helfen und sie eine Zeit lang in einen gepolsterten Sessel, Rollstuhl oder Pflegerollstuhl zu setzen. Ebenso wichtig zur Vermeidung von Druckstellen ist eine atmungsaktive und hautfreundliche Bett- und Nachtwäsche sowie eine gute Hautpfl ege. Spezielle Pflegecremes halten die Haut geschmeidig. Bei inkontinenten Patienten sind regelmäßig Windeln oder Einlagen zu wechseln, damit sie nicht lange im Feuchten liegen müssen. Die Kassen übernehmen die Kosten von Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 31 Euro monatlich. Lassen Sie sich von professionellen Pfl egekräften und im Fachhandel beraten. Informieren Sie bei Hautveränderungen sofort die Pfl egefachkräfte.

Frage : Ich suche einen zuverlässigen ambulanten Pflegeanbieter, bei dem das Zwischenmenschliche stimmt und der Preis nicht zu hoch ist. Wie finde ich ihn ?

Antwort : Auf dem Gebiet der ambulanten Pflege gibt es eine Vielzahl gemeinnütziger Träger ( Wohlfahrtsverbände ), städtische Einrichtungen und private Anbieter. Auskünfte über Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie bei den Sozialdiensten der Kommunen und bei Ihrer Pfl egekasse. Sie können sich auch bei den verschiedenen Pfl egediensten kostenlos über deren Angebote informieren.

Zuvor sollten Sie sich überlegen, welche Hilfe Sie für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung benötigen. So können Sie gezielt anfragen, ob der Dienst die für Sie notwendigen Hilfen anbietet. Lassen Sie sich vom Pfl egedienst auch das Abrechnungsverfahren erklären. Ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie ggf. aus eigener Tasche zuzahlen müssen. Die Kosten privater Haushaltshilfen, z. B. für das Wäschewaschen oder die Hausreinigung, sowie die mobilen sozialen Dienste von Wohlfahrtsverbänden werden von den Pfl egekassen grundsätzlich nicht übernommen.

Frage : Mein Schwiegervater ist nach einem schweren Schlaganfall derzeit zur Reha. Wo kann ich mich über Pfl egehilfen informieren, die er nach seiner Entlassung noch benötigen wird ?

Antwort : Lassen Sie sich vom sozialen Dienst der Klinik helfen. Bewohner aus Magdeburg und Umgebung können sich im Zentralen Informationsbüro Pflege und Wohnen im Alter des Sozial- und Wohnungsamtes informieren.

Frage : Ich habe eine ältere Freundin, der ich gern im Haushalt und bei der Pfl ege helfen möchte. Ich bin aber keine ausgebildete Krankenschwester. Kann ich die Kosten mit der Krankenkasse meiner Freundin abrechnen ?

Antwort : Nein. Das ist nur für anerkannte Sozial- und Pflegedienste möglich. Wenn Ihre Freundin allerdings eine Pflegestufe hat und Pfl egeleistungen bezieht, kann Sie sie für Ihre Arbeiten entlohnen.

Frage : Bei meinem Vater wurde von drei Jahren Alzheimer diagnostiziert. Nach einem kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, aus dem er mehrfach davongelaufen war, lebt jetzt bei mir. Obwohl es für ihn wahrscheinlich die beste Lösung ist, fühle ich mich manchmal überfordert – und es wird ja nicht besser. Wo kann ich Hilfe bekommen, um ein wenig Zeit auch für mich zu haben ?

Antwort : Bei Bedürftigkeit kann die Pflegekasse auch teilweise die Kosten für die zeitweilige Beaufsichtigung von Personen mit erheblichen Betreungsbedarf übernehmen ( so genannte besondere Betreuungsleistungen ). Für derartige Dienste schießt die Pflegekasse jährlich bis zu 460 Euro zu.

Auskünfte und Hilfe können Sie beispielsweise bei der Alzheimer-Gesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. bekommen ( Am Denkmal 5, 39110 Magdeburg, Tel : ( 0391 ) 2 58 90 60 ).

Wenn Ihr Vater eine Pfl egestufe hat, können Sie für 28 Tage im Jahr eine Ersatzpfl ege über die Pfl egekasse beantragen. Eine Ersatzpflege ( bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson ) ist über ambulante Dienste oder in einem Heim möglich. Es gibt auch die Möglichkeit einer teilstationären Pflege, die an einzelnen Tagen oder von Montag bis Freitag stattfi nden kann.

Die Details sollten Sie mit der zuständigen Pflegekasse abklären.

Frage : Wie kann ich die Pfl ege in einem Pflegeheim beurteilen ?

Antwort : Am besten ist es, sich selbst vor Ort einen Eindruck zu verschaffen. Beobachten Sie, wie viel Zeit sich die Pflegekräfte für einzelne Personen nehmen können. Wirken sie gestresst oder ausgeglichen ? Gibt es für jeden Bewohner eine pfl egende Bezugsperson ( Bezugspfl ege )? Achten Sie auch auf die Bewohner – wie gepfl egt, zufrieden und beschäftigt sie sind. Suchen Sie das Gespräch mit den Pflegekräften und den Bewohnern.

Achten Sie auch auf die Hilfsmittel. Sind am Ende des Monats noch ausreichend Inkontinenzvorlagen vorhanden ? Wie zufrieden sind die Bewohner mit den kulturellen Angeboten und der Ergotherapie ? Ist eine weitere Versorgung durch den Hausarzt möglich ? Sie können sich auch ein Heimvertrags-Muster und die Heimordnung geben lassen. Wenn möglich, sollten Sie sich Zeit für die Auswahl des Heimes lassen.

Frage : Man hat mir in der Reha gesagt, dass die Pfl egekasse die Hälfte der Heimkosten übernimmt. Jetzt bin ich überrascht, dass es deutlich weniger ist. Ist das korrekt ?

Antwort : Für die Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse je nach Einstufung des Versicherten in eine der drei Pfl egestufe 1 023, 1 279 oder 1 432 Euro. Das reicht jedoch nicht aus, um einen Pfl egeplatz in einem Heim zu bezahlen.

Die Kasse beteiligt sich nur an den Pfl egekosten, nicht aber an den Kosten für die Unterbringung, Verpfl egung oder für so genannte Investitionskosten, z. B. im Zusammenhang mit Anschaffungen und Renovierungskosten am Gebäude.

Wenn die Kosten die fi nanziellen Möglichkeiten des Pfl egebedürftigen überschreiten und nahe Angehörige keine Unterstützung leisten können, ist es möglich, Leistungen beim Sozialamt zu beantragen.

Frage : Ich habe schlechte Erfahrungen mit einem Heim gemacht. Wie finde ich eine Pflegeeinrichtung, in der sich Menschen um schwer demenzkranke Menschen wirklich kümmern ?

Antwort : Nicht jedes Heim ist auf die Versorgung demenzkranker Menschen spezialisiert. Lassen Sie sich durch die Pflegekasse Ihres Angehörigen und durch die Alzheimer-Gesellschaft beraten.

Sie können auch mit der Heimleitung einen Termin vereinbaren, und sich vorab über die Leistungen informieren. Wenn möglich, sollten Sie sich auch mit den Pflegerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen unterhalten.