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Abwasser-Beiträge Wut über Rechnungsflut

Hausbesitzer in Sachsen-Anhalt gehen gegen umstrittene Kostenbescheide der Abwasserverbände vor.

19.12.2015, 00:01

Magdeburg / Wolmirstedt l In der Börde brodelt es. Rund 18.000 Kostenbescheide hat der aus acht Gemeinden bestehende Wolmirstedter Wasser- und Abwasser-Zweckverband in den vergangenen Wochen verschickt. Darin werden Hauseigentümer, Betriebe und Grundstücks-Besitzer zur Kasse gebeten, die vor 1991 an einen Kanal angeschlossen wurden, aber für die Modernisierung des Netzes bisher noch nichts bezahlt haben. Das reicht von mehreren Hundert Euro bis zu hohen sechsstelligen Beträgen. Viele Familien müssen beispielsweise mit 2000 bis 15.000 Euro rechnen.

Möglich ist das durch das Kommunale Abgabengesetz (KAG), das der Landtag vor einem Jahr beschlossen hatte. Die Abgeordneten räumten den Kommunen und ihren Abwasserverbänden eine einjährige Gnadenfrist ein: 2015 dürfen diese solche Alt-Rechnungen noch erheben. Weil ab 2016 eine zehnjährige Verjährungsfrist greift, sind viele Eigentümer kurz vor Weihnachten noch zur Zahlung aufgefordert worden.

In Wolmirstedt formiert sich Protest. In dieser Woche hat sich eine Bürgerinitiative („BI 91 – gegen willkürliche und unsoziale Gebühren“) gegründet. Viele Hausbesitzer haben den Bescheiden widersprochen.

Dazu rät auch der Eigentümerverband Haus und Grund. Denn: Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht im Fall zweier Grundstückseigentümer aus Cottbus klargestellt, dass diese nicht rückwirkend für Abwasseranschlüsse aus DDR-Zeiten zur Kasse gebeten werden dürfen. Damit haben die Richter in Karlsruhe mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aufgehoben.

Holger Neumann, Landespräsident von Haus und Grund, ist überzeugt, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt hat, wie er der Volksstimme sagte.

Neumann rät den Empfängern, den Bescheiden zu widersprechen. Wer ohne Widerspruch zahle, könne mögliche Ansprüche später nicht mehr geltend machen. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt nicht an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten können“, sagte er. „Es ist ein relativ seltener Vorgang, dass das oberste deutsche Gericht Landesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichte und den Gesetzgeber veranlasst, bisherige Entscheidungen zu korrigieren.“

Der Städte- und Gemeindebund sieht das anders. Änderungen seien „eher unwahrscheinlich“, sagte Geschäftsführer Jürgen Leindecker. Das Innenministerium teilte auf Anfrage mit, man prüfe derzeit die „Auswirkungen auf unser Land“.

Die Opposition hatte die einjährige Gnadenfrist für die Gemeinden bei der Verabschiedung des KAG heftig kritisiert. Die Gemeinden hätten lange genug Zeit gehabt, die Beiträge zu erheben, hieß es damals. In der Koalition hatte sich die SPD letztlich dem Druck der CDU gebeugt, die Rücksicht auf die Kommunen gefordert hatte. Rund 100 Millionen Euro wollten diese und ihre Abwasserverbände von den Eigentümern 2015 noch eintreiben.